Ferienwohnung im selbst bewohnten EFH mit Photovoltaik mitversorgen?
Man möchte ja meinen, dass man nicht der Erste ist mit dem Problem, aber ich finde keine Antwort auf meine Frage, und zudem muss diese ja auch aktuell sein, da sich auf diesem Gebiet (Solar, Photovoltaik) die gesetzlichen Regelungen stark geändert haben in letzter Zeit.
Unser Einfamilienhaus hat eine Einliegerwohnung im UG, welche als Ferienwohnung vermietet ist. Ich plane eine Photovoltaik-Anlage und würde sehr gerne diese FeWo auch mit dem Solar-Strom versorgen. Dies erscheint sinnvoll, da die FeWo zur Warmwasser-Bereitung einen Elektroboiler nutzt, und dieser wohl für einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs von ca. 1500 kWh/Jahr "verantwortlich" ist.
Für die Einliegerwohnung gibt es einen separaten Stromzähler (im Zählerkasten der Hauptwohnung), auch einen separaten Vertrag für den Strombezug, der aber auf mich läuft.
Fragen:
Gibt es gesetzliche Vorschriften bezüglich der (Mit-)Versorgung der Einliegerwohnung mit Solar-Strom ?
Besteht dabei ein Unterschied, ob die Wohnung als Ferienwohnung oder fest vermietet ist ?
Danke vorab für sachliche und fundierte Antworten !
Marc
2 Antworten
Das hat sich mit der lezten EEG Änderung grundsätzlich geändert. Zuvor durfte selbst erzeugter Strom nur von Ehepartnern und Kindern im eigenen Haushalt verbraucht werden. Weil ja EEG-Umlage befreit. Die EEG Umlage ist Geschichte.
Also kann man auch Feriengäste und Mieter über Zwischenzähler damit versorgen.
Wie man das nun rechtssicher weiter berechnet ist eine andere Sache.
Danke Dir - denn Deine Antwort legt die ganz einfache "Lösung meines Problems" dahingehend nahe, dass ich meinen Strom-Hausanschluss dahingehend verändern lasse, dass die Einliegerwohnung keinen eigenständigen Anschluss und Hauptzähler mehr hat, sonern es nur noch einen Stromvertrag gibt, und der FeWo-Zähler nur ein Zwischenzähler ist.
Dadurch erübrigt sich die Frage nach einer "Aufteilung" künftigen Solarstroms ...
Manchmal hat man eben ein Brett vor'm Kopf und da ist es gut, einfach mal "drauf los zu frage" - und im "Gut-Fall" (wie hier) erhält man von außen eine "Erleuchtung" ...
Wenn Du eine Solaranlage (kein "Balkonkraftwerk"!) zur Stromversorgung auf das Dach baust, dann ist es für gewöhnlich unerheblich, ob nun für ein Haus, eine Wohnung/Ferienwohnung!
Denn Du speist das in das Netzwerk ein und bekommst hierfür vom Grundversorger eine Vergütung.
Sorry, "Alarm67", mit dieser Antwort bin ich nicht wirklich zufrieden.
Was Du schreibst trifft dann zu, wenn ich die "Volleinspeiser" Variante wähle- und das ist/war mir natürlich schon immer klar. Diese Option ist noch nicht 100% vom Tisch, aber ich favorisiere den Ansatz, den Solarstrom (weitgehend) selbst zu verbrauchen und nur eventuelle Überschüsse ins Netz einzuspeisen.