Falilienversichert,nach Aussteuerung?

1 Antwort

Nach der Aussteuerung sollte Dein Mann nun gemäß Nahtlosigkeitsregelung für Deinen Mann ALG I folgen und damit läuft Euer beider Versicherungsschutz weiter .... wie bisher.

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html

Danke für die rasche Anteort.

Ich meine, wenn diese Nahtlosregelung nicht greifen würde,warum auch immer🤷 bekäme ich dann wenigstens Bescheid von der KK?

Z.B wenn er dann Privat sich versichern würde,dann wäre ich doch nicht mehr familienversichert oder?

0
@13ct709
bekäme ich dann wenigstens Bescheid von der KK?

Sei Dir sicher, dass sich die KK dann melden würde, um Deinen Versichertenstatus zu klären. Denn bekanntermaßen besteht in Deutchland Krankenversicherungspflicht.

Z.B wenn er dann Privat sich versichern würde

Was glaubst Du wohl welche private Krankenversicherung ihn mit dieser Vorgeschichte annehmen könnte / würde?

Nach 78 Wochen Erkrankung besteht ein Anspruch auf ALG I, damit bleibt die KV bestehen. Ansonsten ..... SGB II ... sprich Hartz IV. Seid ihr beide wegen ausreichendem / verwertbarem Vermögen nicht leistungsberechtigt, so bleibt die Möglichkeit der dann doch recht kostengünstigen freiwilligen KV bei der bisherigen KK, da ihr dann beide für einen Betrag von ca. 190 Euro monatlich krankenversichert wäret und auch die Pfl.V. wäre damit abgedeckt.

0
@wilees

Anspruch auf ALG besteht wohl bei 37jahren Tätigkeit

Nee ,Harz 4 würden wir wohl nicht bekommen wegen Eigenheim.

Aber dann würde ich halt arbeiten gehen

Okäy,vielen Dank nochmals

LG

Nicole

0
@13ct709

Du kannst auch als Leistungsbezieher eine angemessene Immobilie bewohnen und bekommst Leistungen . Relevant ist dann das verwertbare ! Vermögen. Solange Du nicht im Leistungsbezug bist kannst Du auch noch Schulden tilgen!

Und als "älteres" Paar ... Mitte 50 + dürft ihr noch relativ viele Ersparnisse habe - soweit ihr keine Grundsicherung im Alter bezieht ....

https://www.hartz4.de/vermoegen/

0