Fahren ohne gültige grüne Plakette?

3 Antworten

https://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/

auch wenn der ursprüngliche Eintrag recht alt ist, nachdem unten die Seite aktualisiert ist , gehe ich davon aus, dass auch der Text oben noch gültig ist.

Ungültige Umweltplakette: Strafe oder Bußgeld für Verstöße gegen die Plakettenpflicht

Fahren ohne Umweltplakette kostet seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 100 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog. Sogar das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kann geahndet werden. Das war im Vorfeld noch nicht so, da Betroffene argumentierten, dass die Plakettenpflicht nur für den fließenden Verkehr gelte.

Inzwischen geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass ein parkendes Auto bewegt werden musste, um überhaupt in die Umweltzone zu gelangen – deshalb darf nun auch für das Parken ohne Plakette eine entsprechende Strafe bzw. ein Bußgeld verhängt werden.

Ungültig ist eine Umweltplakette auch, wenn die Schrift verblasst ist oder (aufgrund einer Ummeldung des Kfz) nicht mehr das aktuelle Kfz-Kennzeichen darauf zu lesen ist.

hört sich nach einem Tippfehler an. Also 1000€ für eine ungültige Plakette ist absolut horrend. Ist auf dem Schreiben eine gültige Adresse bzw. Irgendwelche Kontaktdaten gegeben? Meiner Kenntnis nach betrug das Bußgeld 80€, nach dem neuen Bußgeldkatalog könnten es gut und gerne 100€ sein. Am besten mal das örtliche Polizeipräsidium aufsuchen und einfach mal den Wisch vorlegen. Die können dir damit am besten weiterhelfen und du musst hier nicht wagen Vermutungen hinterher jagen.

Bußgeld sind 100 € (TBNR 141621; 153 BKat). Gebühren sind beim Bußgeldbescheid 28,50 € (§ 107 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG).

Wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist, werden bei Halte- und Parkverstößen dem Halter die Kosten auferlegt (§ 25a StVG). Das wären dann in diesem Fall 20 € Gebühren und 3,50€ Auslagen (§ 107 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG).

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