Erhöhtes Bußgeld bei Weiterfahrt
Ein Freund von mir wurde beim Schwarzfahren erwischt und hat ein Bußgeld von 40 Euro bekommen. Er hat dann ein Ticket gekauft und wurde nach ein paar Haltestellen wieder kontrolliert. Mich würde mal interessieren, ob er eigentlich das Ticket für die Weiterfahrt hätte kaufen müssen. Er hatte ja bereits schon ein Bußgeld für dieselbe Strecke erhalten.
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob es sich um ein erhöhtes Beförderungsentgelt (das schließt das Ticket ein) oder ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des Schwarzfahrens (das schließt kein Ticket ein) handelt.
Dies sollte dem Wisch, den man beim Bezahlen der 40 EUR bekommt, zu entnehmen sein bzw. in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsträgers zu finden sein. Private Betriebe können keine Ordnungswidrigkeiten feststellen - sie müssten die Polizei oder entsprechende kommunale Kräfte (z.B. vom Ordnungsamt) hinzuziehen. Sie können sehr wohl jedoch ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erheben. Städtische Betriebe können bei Einsatz von kommunaler Kontrollkräfte auch Ordnungswidrigkeiten feststellen und Bußgelder erheben.