Erziehungsrente

1 Antwort

Moment mal. So habe ich das nicht gesagt. Lies nochmals genau die vorigen Antworten

Nach meinem Verständnis gibt es für Kinder zwei Fälle:

  • geschiedene Eltern, barunterhaltspflichtiger Elternteil ist verstorben: Erziehungsrente, quasi als Ausgleich des ausgefallenen Unterhalts

  • Elternteile leben beide noch: der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, also gibt es keine Erziehungsrente.

Doppelt kassieren ist daher nicht möglich.

Im Zweifel solltest Du die Hotline der Deutschen Rentenversicherung konsultieren.