Doppelbezug Unterhalt und Erziehungsrente

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Die Definition findet sich hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Rententipps/wer_bekommt_erziehungsrente.html?nn=28150

Dort steht, man muss als Berechtigungsvoraussetzung "ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist". Da ich nun von einer früheren Kollegin weiß, daß sie ein weiteres Kind mit einem neuen Lebenspartner hat, jedoch keine Erziehungsrente bekommt, war das für mich konsistent mit der Annahme, daß es keine Doppelzahlung gibt.

Das stimmt jedoch nicht so:

  • Der Erziehungsunterhalt wird dem überlebenden Ex-Ehepartner gezahlt, unabhängig davon, ob das Kind vom Verstorbenen stammt oder nicht.

  • Der Kindesunterhalt wird dem Kind geschuldet und widerspricht damit nicht einem Erziehungsunterhalt.

Mit anderen Worten: im Falle der kinderlos Geschiedenen, mit dem Ex-Ehemann verstorben und einem Kind mit einem neuen Lebenspartner, mit dem Deine Freundin jedoch nicht verheiratet ist, bekäme sie Erziehungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Bei solchen Sachen muss man wohl hartnäckig sein, um die letztendliche Klärung herbeizuführen.

Das werde ich nun mal meiner Kollegin mitteilen, deren Antrag vor ein paar Jahren abgelehnt wurde :-)