Erste Hilfe Kurs beim Hänger Führerschein?

1 Antwort

Ich zitiere www.ersthelfer.tv:

"Erste-Hilfe-Schein

Vor dem 1. April 2015 ausgestellte Bescheinigungen für “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort” und “Erste Hilfe” sind noch bis zum 31.12.2015 gültig.Nach dem 1. April 2015 ausgestellte Bescheinigungen zum Erwerb des Führerscheins (“Lebensrettende Sofortmaßnahmen” und “Erste Hilfe”) haben theoretisch eine unbegrenzte Gültigkeit. Letzlich liegt es jedoch häufig im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob sehr alte Kursbescheinigungen anerkannt werden oder nicht."

Was daran "ungerecht" sein soll, erschließt sich mir nicht. Tatsächlich hielte ich es für sinnvoller, wenn der Kurs regelmäßig wiederholt werden MÜSSTE.