Erbschaftssteuer bewohnte Wohnung der Eltern?
Hallo,
ich bewohne eine Wohnung meiner Eltern und zahle monatlich eine etwas reduzierte Miete an sie. Da die Wohnung in einer süddeutschen Großstadt liegt, hat sie mittlerweile einen Wert oberhalb des Freibetrages von 400.000Euro.
Gerne würde ich auch nach dem Tod meiner Eltern hier wohnen bleiben. Muss ich dann Erbschaftssteuer zahlen oder zählt diese Immobile dann als selbstgewohntes Eigenheim und bleibt steuerfrei?
3 Antworten
Es gibt m.W. nur eine Steuerfreiheit, wenn man eine geerbte Immobilie bis 200 qm erst nach dem Tod des Erblassers selbst bezieht. Dieser Fall liegt ja nicht vor.
Zu den anderen Antworten möchte ich noch ergänzen, dass nie beide Elternteile gleichzeitig versterben. Es wird sich also um zwei Erbfälle handeln.
Je nach Konstellation (Testament oder nicht, Gemeinschaftseigentum beider Elternteile, Wert etc.) bieten sich da verschiedene Lösungen an, um die Erbschaftssteuer zu vermeiden.
Also wirst Du nach dem Tod des Zweitverstorbenen vermutlich eine Wohnung über 400.000 plus ein Haus erben? Eventuell wäre es günstig, wenn sie Dir die Wohnung jetzt schenken und dann noch mindestens 10 Jahre leben. Wenn die Wohnung beiden gehört, gilt der Freibetrag doppelt.
Deine Eltern haben jeder eine Freigrenze von 400.000. Wenn da nichts geändert wird brauchst Du Dir also keine Sorgen machen. Vorausgesetzt dass die Wohnung beiden zusammen gehört - sollte das nicht der Fall sein, kann man es noch notariell so einrichten...
Soweit diese Wohnung beiden Elternteilen zu gleichen Teilen gehört, kann Dir ( bis dato ) jeder bis zu 400.000 schenkungssteuerfrei vererben.
Meine Eltern haben das Berliner Testament und wohnen in einem Einfamilienhaus in der Nähe von Bremen. Dieses übersteigt den Freibetrag, ich habe aber kein Intersse wg meiner beruflichen Situation, zurück gen Norddeutschland zu ziehen. Daher würde ich gerne hier wohnen bleiben.