Erbe?

2 Antworten

Dann sind die nächsten Erben entweder die Kinder der Kinder oder die Eltern des Erblassers.

Wenn alle Folgeerben ausschlagen, wird es einen gerichtlich gestellten Erbenverwalter geben, der dir entweder die Haushälfte verkauft oder eine Teilungsversteigerung anstrebt, bei dem dann wildfremde die 2. Hälfte erwerben.

Ganz einfah, seine gesetzlichen Erben sind nach den Kindern, in dieser Reihenfolge:

Eltern

Geschwister

Kinder der Geschwister (Neffen, Nichten)

usw. usw.

Zuletzt kommt der Staat. Der würde seine Hälfte dann der Lebensgefährtin zum Kauf anbieten. Kauft sie nicht, wird die Zwangsversteigrung zum Zweck der Auseinandersetzung beantragt.

Diese Formulierung "es sind Schulden auf dem Haus" ist doch immer zu relativieren. Was ist das Haus wert? Wie hoch sind die Schulden? Akzeptiert die Bank die Erben als Schuldner?

Könnte hier die Lebensgefährtin die Kosten tragen, wäre nur noch zu prüfen, ob Mieten eine Wohnung, oder eines Hauses billiger wäre.

Es bleibt immer die Möglichkeit selbst zu verkaufen, anstatt auszuschlagen.

Was man in so einer dämlichen Sitution (Hauskauf ohne verheiratet zu sein) immer machen muss, ist natürlich ein Testament.

Dabei aber auch daran denken, dass die Lebensgefährtin nur 20.000,- Euro Freibetrag hat und der Steuersatz dann 30 % ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.