Eintragen der Abfindung bei Auswanderung ?

1 Antwort

Abfindungen die ins Ausland gezahlt werden unterliegen hier nicht der Steuer. Ebenfalls werden keine Sozialbeiträge, Kranken, Renten, Pflegeversicherung abgezogen.

Aber nur wenn ins Ausland gezahlt wurde, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das wurde hier bei VW häufig praktiziert mit türkischen Mitbürgern, die dann mal für ein 1 Jahr in der Türkei gelebt haben.