Einreichung von Unterlagen an den AG vor Einsehen des Arbeitsvertrages?

1 Antwort

Per Email verschickt man keine Personalasweiskopie und wenn überhaupt nur als s/w Kopie mit schechter Auflösung. Ein Rechtsanspruch auf Sicht dieser Unterlagen entsteht erst, wenn Du Arbeitnehmer bist.

Immerhin ist damit Missbrauch möglich.

Hier in Hannover hat ein Mitarbeiter eines Personaldienstleisters mit diesen Unterlagen Kredite beantragt vor Jahren von Leuten, die sich beworben haben.

habe jetzt den arbeitsvertrag per post bekommen. er wollte ja die unterlagen per eail haben. was schreibe ich nun am besten zurück?

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