Kellnerin hat beim zahlen mit Ec Karte nicht beachtet , dass der Vorgang abgebrochen war , wer muss den fehlenden Betrag jetzt zahlen?

3 Antworten

der Gast in erster Instanz !

Wenn dieser jedoch nicht mehr zu ermitteln ist, sollte der Gaststättenbetreiber gegen so etwas versichert sein.

Ein Vorsatz ist der Kellnerin doch wohl nicht anzulasten ! So etwas sollte nicht vorkommen - kann es aber !

Man kann sich nicht über solche Dinge versichern .

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Die Frage zielt ja vermutlich nicht darauf ab, dass natürlich der Kunde zahlen muß. Der Kunde hat das Lokal vermutlich zwischenzeitlich verlassen und ist nicht bekannt (und dachte, dass er bezahlt hätte)

Die Frage ist daher vermutlich: Wer haftet für den Schaden aus der abgebrochenen Kartenzahlung?

Die Kellnerin sicherlich nicht.Es handelt sich nicht um einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehler der Kellnerin.

Ich hoffe, dass andere noch gute Nachweise/links zum Thema “Arbeitnehmerhaftung“ schicken werden.

Ob der Gast wirklich nicht ermittelt werden könnte ist eine Frage die eigentlich nur EDV-Fachleute beurteilen können. Immerhin dürften doch die Kontodaten des Kunden in das System aufgenommen worden sein. Auf diesem Wege müßte man an sich auch Namen und Anschrift des Kunden in Erfahrung bringen können.

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Warum die Kellnerin nicht ? Sie hat doch grob und fahrlässig gehandelt . Es war ihr bekannt , dass der Vorgang nicht durchgegangen war. Sie hätte den Gast auffordern können die ec Karte wieder reinzustecken....

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@Margarine

Natürlich bezahlt der Gast. Der hat die Bewirtung in Anspruch genommen.

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@Privatier59

Ja der Gast wollte ja zahlen , aber der Vorgang ist nicht durchgegangen ...

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Wie können einem solche Fragen einfallen - wer hat denn gegessen und getrunken ?!

er ist aber schon weg, der Glückspilz .....und nun ?

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@Gaenseliesel

Ist er weg? Davon steht in der Frage (wie meist unvollständig, was ärgert) nichts.

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