Kellnerin hat beim zahlen mit Ec Karte nicht beachtet , dass der Vorgang abgebrochen war , wer muss den fehlenden Betrag jetzt zahlen?
Die Kontodaten können nicht übermittelt werden , da es Girocard war.
jeder Kellner weiß , dass die auf solchen Fehler achten sollen , ansonsten würde jede kellner nicht drauf achten , dass die Ec Zahlung erfolgt sein muss .
Zweitens könnten es auch Freunde von ihr gewesen sein , und sie hat auf Abbruch getippt ....????
den fehlenden Betrag auf welche Kosten ???
3 Antworten
der Gast in erster Instanz !
Wenn dieser jedoch nicht mehr zu ermitteln ist, sollte der Gaststättenbetreiber gegen so etwas versichert sein.
Ein Vorsatz ist der Kellnerin doch wohl nicht anzulasten ! So etwas sollte nicht vorkommen - kann es aber !
Nuuuun..... so etwas ist schließlich nicht alltäglich.
http://www.schramm-assekuranz.de/firmen-assekuranz/newsletter/wenn-mitarbeiter-fehler-machen.html
.....ist dem Betreiber solch eine Absicherung zu teuer, zahlt er eben selbst drauf !
Die Frage zielt ja vermutlich nicht darauf ab, dass natürlich der Kunde zahlen muß. Der Kunde hat das Lokal vermutlich zwischenzeitlich verlassen und ist nicht bekannt (und dachte, dass er bezahlt hätte)
Die Frage ist daher vermutlich: Wer haftet für den Schaden aus der abgebrochenen Kartenzahlung?
Die Kellnerin sicherlich nicht.Es handelt sich nicht um einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehler der Kellnerin.
Ich hoffe, dass andere noch gute Nachweise/links zum Thema “Arbeitnehmerhaftung“ schicken werden.
Ob der Gast wirklich nicht ermittelt werden könnte ist eine Frage die eigentlich nur EDV-Fachleute beurteilen können. Immerhin dürften doch die Kontodaten des Kunden in das System aufgenommen worden sein. Auf diesem Wege müßte man an sich auch Namen und Anschrift des Kunden in Erfahrung bringen können.
Leider kann man den Gast nicht mehr ermitteln ...
Warum die Kellnerin nicht ? Sie hat doch grob und fahrlässig gehandelt . Es war ihr bekannt , dass der Vorgang nicht durchgegangen war. Sie hätte den Gast auffordern können die ec Karte wieder reinzustecken....
Natürlich bezahlt der Gast. Der hat die Bewirtung in Anspruch genommen.
Ja der Gast wollte ja zahlen , aber der Vorgang ist nicht durchgegangen ...
Wie können einem solche Fragen einfallen - wer hat denn gegessen und getrunken ?!
Ist er weg? Davon steht in der Frage (wie meist unvollständig, was ärgert) nichts.
Gibt es wirklich eine Zechprellerversicherung für Gastronomen? Auch gegen versehentliche Zechpreller? Was würde die wohl kosten? :) :) :)