Einbürgerung und Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit?
Hallo allerseits.
Ich darf mich wie es aussieht mit einer komplizierten Story auseinander setzen. Ich habe ein netten Brief von der Stadt Berlin bekommen. Grober Inhalt: am 18.01.2006 habe ich wohl die Einbürgerungsurkunde deutscher Staatsangehörigkeit erworben. Dabei erfolgte meine Einbürgerung unter vorübergehender mehrstaatigkeit da ich zu dem Zeitpunkt minderjährig war. Nun soll ich das entlassungsverfahren aus der russischen Staatsangehörigkeit einleiten. Ich muss nun den Antrag stellen und es innerhalb von 6 Monaten nachweisen. Mein Problem ist einfach.. Dass ich in Deutschland geboren wurde und nie eine russische Staatsangehörigkeit beantragt oder gehabt habe und meine Eltern aus der Sowjetunion!!! geflohen sind und deswegen auch nie eine russische Staatsangehörigkeit hatten... Das ganze verwirrt mich.. Wie soll mir die Russische Botschaft so etwas bescheinigen wenn sie gar keine Daten über mich haben können. Oder anders gefragt nach meiner Recherche müsste ich eine Bescheinigung aus Russland haben das ich dort nicht gemeldet bin. Aber wie soll ich solch ein Dokument erhalten.
hat jemand einen Rat oder hat schonmal von so einem Fall gehört?
Ich würde mich über jeden Tipp freuen.
1 Antwort
am 18.01.2006 habe ich wohl die Einbürgerungsurkunde deutscher Staatsangehörigkeit erworben
Mit anderen Worten: Du hattest vor diesem Stichtag eine andere Staatsangehörigkeit lt. Einwohnermeldeamt.
unter vorübergehender mehrstaatigkeit
Mit anderen Worten: Du hast eine doppelte Staatsbürgerschaft weitergeführt nach der Einbürgerung.
nie eine russische Staatsangehörigkeit beantragt oder gehabt habe
Das ist aufgrund der von Dir angegebenen Punkte oben offensichtlich falsch.
Es kann nun sein, dass die russische Staatsbürgerschaft fälschlich mit der Geburt angenommen wurde, da Deine Eltern die russische Staatsbürgerschaft hatten und das für Dich ebenso festgelegt haben. Daher war dann auch die Einbürgerung erforderlich.
Suche Deine Geburtsurkunde und die Einbürgerungsunterlagen von damals zusammen. Dort wird Aufschluß zu finden sein, welche Staatsbürgerschaft Du wann und wo hattest. Die Aufgabe der russischen Staatsbürgerschaft kann dadurch erfolgen, dass Du eine Negativbescheinigung erhältst oder aber (im Fall, dass Du 2006 noch in der Botschaft registriert warst) eine Abmeldung bekommst. Für die Abmeldung und Entlassung aus einer möglicherweise bestehenden, russischen Staatsbürgerschaft benötigst Du noch ein Entlastungsschreiben des russischen Finanzministeriums, dass Du keine Schulden hast.
Der Fall ist deutlich zu kompliziert für ein Forum - Du benötigst dafür qualifizierte Hilfe.
Danke für die Antwort. Ich denke du hast recht das dass zu kompliziert für ein Forum ist.