Einbürgerung und Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit?

1 Antwort

am 18.01.2006 habe ich wohl die Einbürgerungsurkunde deutscher Staatsangehörigkeit erworben

Mit anderen Worten: Du hattest vor diesem Stichtag eine andere Staatsangehörigkeit lt. Einwohnermeldeamt.

unter vorübergehender mehrstaatigkeit

Mit anderen Worten: Du hast eine doppelte Staatsbürgerschaft weitergeführt nach der Einbürgerung.

nie eine russische Staatsangehörigkeit beantragt oder gehabt habe

Das ist aufgrund der von Dir angegebenen Punkte oben offensichtlich falsch.

Es kann nun sein, dass die russische Staatsbürgerschaft fälschlich mit der Geburt angenommen wurde, da Deine Eltern die russische Staatsbürgerschaft hatten und das für Dich ebenso festgelegt haben. Daher war dann auch die Einbürgerung erforderlich.

Suche Deine Geburtsurkunde und die Einbürgerungsunterlagen von damals zusammen. Dort wird Aufschluß zu finden sein, welche Staatsbürgerschaft Du wann und wo hattest. Die Aufgabe der russischen Staatsbürgerschaft kann dadurch erfolgen, dass Du eine Negativbescheinigung erhältst oder aber (im Fall, dass Du 2006 noch in der Botschaft registriert warst) eine Abmeldung bekommst. Für die Abmeldung und Entlassung aus einer möglicherweise bestehenden, russischen Staatsbürgerschaft benötigst Du noch ein Entlastungsschreiben des russischen Finanzministeriums, dass Du keine Schulden hast.

Der Fall ist deutlich zu kompliziert für ein Forum - Du benötigst dafür qualifizierte Hilfe.

prnjkv 
Fragesteller
 25.04.2023, 00:27

Danke für die Antwort. Ich denke du hast recht das dass zu kompliziert für ein Forum ist.

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