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Einbürgerung/Selbstbehalt/UVG?

Hallo an alle,

ich habe ein Frage und komme nicht weiter.

Ich und mein Nochmann haben drei gemeinsame minderjährige Kinder (15/14/7). Die zwei großen haben die deutsche Staatsangehörigkeit mein Noch Ehemann die bulgarische. Meine kleine Tochter und ich haben die Aufenhaltskarte und Zusatzblatt, da wir aus einem nicht EU - Land stammen.

Als ich mich vom Mann getrennt habe (noch nicht geschieden) ist mein Sohn bei ihm geblieben und meine Töchter leben mit mir in einem Haushalt. Ich habe UVG beantragt, habe daraufhin ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, ob ich erwerbstätig bin (das bin ich). Somit erhält auch mein Sohn UVG.

Ich habe für meine kleine Tochter und mich einen Antrag auf Einbürgerung beantragt. Verlangt wird nun ob ich Unterhaltsschulden habe und Nachweise ob ich zahle.

Mein Sachbearbeiter vom Jugendamt meinte, es sind quasi Schulden, aber dadurch das bei mir unsere zwei Kinder leben, wird nun geprüft, ob ich das UVG zurückzahlen muss. Meinem Sachbearbeiter bei der Einbürgerung bzw beim Antrag habe ich meine Situation mitgeteilt, und das wir für unsere Kinder UVG erhalten.

Hat der UVG nun Einfluss auf die Einbürgerung? Heisst das, dass durch die Schulden beim Jugendamt momentan keine Einbürgerung für uns erhalte? Ich kann nirgendwo lesen, dass UVG eine Sozialleistung wie Bürgergeld oder ähnliches ist.

Das wäre echt schade, da ich natürlich das UVG auch zurück zahlen mag, in Raten. Das habe ich aber noch nicht vereinbart.

Vielen Dank für die Bemühung.

unterhaltsvorschuss, Einbürgerung
Urkundenüberprüfung nach Geburt? Standesamt Würzburg?

Wir sind seit 2018 (in Dänemark) verheirat. Unser Sohn wurde im Jahr 2021 in Würzburg geboren. Wir haben seine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt. Aber wir haben nur einen Ausdruck bekommen, auf dem stand, dass meine Identität nicht nachgewissen ist. Wohlgemerkt, ich bin 2014 legal als Studentin nach Deutschland gekommen. Ich habe hier studiert, gearbeitet und lebe seitdem auch hier. Ich bin im Besitz eines gültigen Reisepasses und habe eine Daueraufenthalt-EU Erlaubnis. Wieso ist meine Identität nicht bekannt? Die Standesbeamtin hat uns gesagt, dass wir 650 € zahlen und alle meine Unterlagen (von den Grundschulzeugnissen bis hin zu den Hochschulzeugnissen und meiner Geburtsurkunde) einreichen müssen, die dann zur Urkundenüberprüfung an die Botschaft in Kamerun geschickt werden. Ich habe sogar eine Kopie meiner Dokumente einschließlich der Geburtsurkunde eingereicht, die 2013 in der deutschen Botschaft in Kamerun beglaubigt worden war, bevor ich überhaupt nach Deutschland gezogen bin, aber die Dame sagte, das sei nicht genug! Unser Sohn ist bereits 2 Jahre alt und hat keine echte Geburtsurkunde! Natürlich ist er Deutscher, da mein Mann deutscher Staatsbürger ist. Ich wollte dieses Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, und als ich meine Unterlagen einschließlich seiner "Geburtsurkunde" bei der Einbürgerungsbehörde vorlegte, war die Sachbearbeiterin verwirrt darüber, warum die Standesbeamtin vermerkte, dass meine Identität nicht nachgewissen ist. Ihrer Meinung nach sollte dies nicht der Fall sein, da ich legal hierher gekommen bin und einen gültigen Reisepass habe! Nun sagt sie, sie müsse dies mit dem Standesamt klären und sehen, ob ich dieses Identitätsprüfungsverfahren durchführen muss. Ehrlich gesagt, habe ich keine 650 € zu verschwenden! Wir brauchen jeden Cent für medizinische Therapien für unseren Sohn, der eine schwere Frühgeburt war, an Krankheiten leidet und schwer behindert ist! Wenn das Standesamt das machen will, steht es ihm frei, das selbst zu bezahlen. Und das Verfahren dauert für Kamerun (anglophones Krisengebiet) ca. 2 Jahre! Ich beantrage die Staatsbürgerschaft nicht wegen meines Sohnes oder gar wegen meiner Ehe. Ich beantrage sie, weil ich die Voraussetzungen erfülle, die sich aus der Anzahl der Jahre ergeben, die ich hier verbracht habe. Bitte, was kann ich tun? Welche Fachanwälte würden Sie uns empfehlen?

Ausländerrecht, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
Sachbearbeiterin bei der Einbürgerungsstelle Wechseln?

Hallo, ich habe vor ca. 2 Wochen den Antrag auf Einbürgerung abgegeben und wollte eigentlich nach §8 eingebürgert werden da meine Frau deutsche Staatsangehörige ist und wir sind über 5 Jahre verheiratet haben eine Tochter die ebenfalls Deutsche Staatsbürgerin ist. Die Sachbearbeiterin sagte mir nach §10 wäre besser für sie da würden die es nicht so streng kontrollieren. Jetzt merke ich aber das ich viel mehr Voraussetzungen erfüllen muss um eingebürgert zu werden. Obwohl ich die deutsche Sprache sehr gut beherrsche möchte sie von mir die Schulzeugnisse der 9.,10. und Abschlusszeugnis haben. Die hatte ich zwar dabei aber jeweils fehlte mir das Zeugnis für das 2. Halbjahr das wollte sie nicht akzeptieren. Falls ich die Zeugnisse nicht einreiche muss ich zum Einbürgerungstest. Ich habe es ihr angesehen das sie es mir schwer machen möchte weil sie zb die Kopie von der Heiratsurkunde nicht akzeptieren wollte obwohl das originale beigelegt war. Die Begründung war das sie angeblich meinen Namen aufgrund der Schattierung des Adlers nicht lesen könne was völliger Quatsch ist zudem möchte sie zusätzlich noch ein Eheregisterauszug haben. Meine Eltern sind 1995 aus der Türkei nach geflüchtet und daher habe ich Asyl da ich die türkische Staatsangehörigkeit nicht annehmen wollte/will. Ich bin hier zur Schule gegangen hier arbeite ich bezahle meine Steuern und mein Umfeld besteht zum größtenteils aus deutschen. Kann mir jemand sagen ob ich die Sachbearbeiterin wechseln kann? Sie wollte noch paar andere Unterlagen von mir haben die ich eigentlich dabei hatte aber sie hat sich etwas zusammen gereimt und meinte das und das fehlt und bla bla.
danke im Voraus.
VG

Einbürgerung

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