Rentner als Geschäftsführer einer GmbH mit 60 % Geschäftsanteil

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Hallo, mit 60% Anteilen ist man (wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag steht) beherrschend, d.h. selbstständig, mit der Folge: es tritt keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein. Eine offizielle Statusfeststellung wäre kein Fehler.

In der GKV + PV sind neben den Beiträgen aus der Rente noch 15,5% Beitrag auf diese Einkünfte zu zahlen.

Beiträge zur Rentenversicherung sind schon dehalb nicht zu zahlen, weil schon Rente bezogen wird.

Viel Glück

Barmer