Ein-Mann-GmbH, wenn Gesellschafter / Geschäftsführer im Ausland lebt und der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird?

2 Antworten

Bei dieser Frage könnte man fast fragen "welches Schweinder'l hätten's gern?"

Wir haben den § 1 KStG udn den § 10 AO zu beachten (das Büro nach steuerrechtlichen Vorschriften ist ja ganz nett).

Die Besteuerung der Erträge erfolgt dort, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. § 1 KStG.

§ 10 AO sagt, Sitz ist dort, wo die Geschäftliche Oberleitung ist.

Wenn Du Deine Entscheidungen für die Gesellschaft in Spanien triffst, so ist Spanien der Sitz.

Wenn Du Entscheidungen nur triffst, wenn Du mal im "Büro nach steuerrechtlichen Vorschriften" bist, dann wäre der Sitz Deutschland.

Die Körperschaftsteuer in Deutschland ist 15 %. Die Körperschaftsteuer in Spanien wurde von 28 % in 2015 und früher, auf 25 % ab 2016 gesenkt.

Aber in Deutschland schlägt die Gewerbesteuer zu, wobei die Höhe von Gemeinde zu Gemeinde schwankt. Aber 15 % sind es bei Kapitalgesellschaften fast immer.

Die Gewerbesteuer in Spanien trifft nur Gesellschaften mit einem Umsatz über 1.000.000,- Euro.

Dann wäre noch die Frage der Ausschüttungen zu prüfen.

Das eigene Einkommen würde ich auf jeden Fall als Gehalt auszahlen. Nachdeutschem Recht wäre eine Gehaltszahlung auf jeden Fall nötig, weil ein Gehaltsverzicht eine "verdeckte Kapitalzuführung" sein könnte.

Auf jeden Fall solltest Du eine Steuerkanzlei aufsuchen, die sich mit solchen Fällen auskennt. 

Kann meine GmbH, in der es nur mich und sonst kein Personal gibt, ihrer
Geschäftstätigkeit nachgehen, wenn ich aus Spanien die Geschäftsführung
und alles Nötige erledige?

Selbstverständlich. Schließlich zieht ja nicht die GmbH nach Spanien um, sondern du.

Oder muss es hier in Deutschland Personal geben?

Müssen muss gar nichts.

Würde die GmbH nur in Deutschland besteuert oder auch in Spanien aufgrund der Geschäftsleitung (mir)?

Kommt drauf an.

Wenn es so ist, wie du oben schreibst:

Es wäre nur ein Büro vorhanden (, das den steuerrechtlichen Vorschriften
entspricht) und dass ich ein paar Tage im Jahr nutzen würde.

könnte das dafür sprechen, dass die Geschäftsleitung von Deutschland aus erfolgt. In diesem Falle läge das Besteuerungsrecht (für die Ertragsteuern) ausschließlich bei Deutschland. 

Anders wäre es, wenn man bei objektiver Beurteilung zu dem Schluss kommen würde, dass du die maßgeblichen geschäftsleitenden Entschlüsse und Maßnahmen unter spanischer Sonne fasst. Dann wäre allein Spanien berechtigt, die Erträge dieser deutschen GmbH zu besteuern (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 Buchst. a DBA Spanien).

AStG?

Das hat damit gar nichts zu tun.

In welcher Form würde ich mir am besten Geld auszahlen lassen?

Cash. Was man hat, das hat man.

Gehalt?

Ja.

Dividenden?

Ja.