Verkauf einer Teilfläche eines Landwirtschaftlichen Betriebes?

1 Antwort

Wenn der Hof im ganzen übertragen wurde, haben Sie die Buchwerte übernommen. Sie finden diese im Inventarverzeichnis, dies ist Bestandteil des Jahresabschlusses - ein solcher muss für den verpachteten Betrieb doch auch gemacht werden.

bei einem 13a-Landwirt gibt es keinen Jahresabschluß ...... da reiner Schätzlandwirt

1
@wurzlsepp6682

Ja, aber bei einem im Ganzen verpachteten Betrieb gibt es keine Gewinnermittlung nach § 13 a

0