Ebay Abmahnung wegen Anschein der Gewerblichkeit schon bei 30 Euro Jahresumsatz möglich?

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main argumentiert in seinem Beschluß vom 21.03.2007 (Az. 6 W 27/07) ähnlich wie das LG Mainz, daß nämlich ein gewerbliches Handeln regelmäßig dann vorliege, wenn der Anbieter als „Powerseller“ registriert sei. Andererseits – so das Gericht – sei die freiwillige Registrierung als „Powerseller“ keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internetverkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung ergebe sich aus den Kriterien je nach Einzelfall, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit wesentliche Bedeutung zukommt.

Das OLG Frankfurt am Main stufte eine Tätigkeit als unternehmerisch ein bei:

  • 484 (bewerteten) Geschäften als Verkäufer innerhalb eines Jahres
  • Einstellung von ca. 20-30 Produkten (hier: Stempel) pro Woche zur Veräußerung
  • Betreiben und Bewerben eines eBay-Shops
  • Das zeitgleiche Anbieten von 369 Artikeln zum Verkauf innerhalb eines bzw. zwei Monaten

https://www.it-rechtsanwalt.com/ebay/wann-liegt-ein-gewerbliches-handeln-bei-ebay-verkaeufen-vor-2680.php