Doppelgarage und Grenzbebauung. Eine soll weg. Wer zahlt Schaden der verbleibenden Garage?
Unsere Garage ist an die Garage eines Nachbarn angebaut. Seine rechte Garagenwand ist unsere linke Garagenaußenwand. Die Dachpappe geht über beide Garagen und außerdem haben die Garagen eine gemeinsame Regenrinne. Wir haben unser Haus mit dieser Garage so gekauft.
Die Erben des Nachbarn wollen nun für eine breitere Zufahrt ihre Garage abreißen. Sie sind der Auffassung, dass sie das auch ohne unsere Zustimmung tun können und falls unsere Garage beschädigt wird, oder gar einstürzt und sonstige Folgearbeiten (Dach, Regenrinne) nötig würden, dass wir die Kosten zu tragen haben.
Die rechte Außenwand der Nachbargarage bzw. die linke Seite unserer Garage steht vermutlich gerade noch auf deren Grundstück. Dürfen sie ohne unsere Zustimmung abreißen und wer muss die Kosten tragen wenn Schäden auftauchen oder Nachbesserungsarbeiten an unserer Garage auszuführen sind?
4 Antworten
Sicher wird das von Fachkräften abgerissen, die die mittlere Wand stehen lassen, die Dichtigkeit der Dachpappe auch für die Zukunft erhalten und die Funktion der halben Dachrinne wieder herstellen.
Der Nachbar ist im Recht. Weil Eure Garage nicht korrekt errichtet wurde, steht allenfalls Schadenersatz gegen den Verkäufer der Immobilie zu.
Wurde z. B. Ein Abfluss Eures Nachbarn genutzt, der dann wegfällt, habt Ihr kein Recht dieses zu fordern. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Ist zu den Garagen denn irgendwas im Grundbuch von euch bzw. vom Nachbarn festgehalten/vermerkt?!?!
Interessant ist ja die Reihenfolge:
Zuerst ist die Nachbargarage gebaut worden und anschließend die Garage auf Eurem Grundstück daran angebaut worden.
Sofern die vorherigen Eigentümer dazu keine Vereinbarungen getroffen haben, sieht es für Euch nach meiner Einschätzung schlecht aus. Die Duldung des Anbaus alleine verpflichtet den Nachbarn nicht, seine Garage auf ewig stehen zu lassen.