Doppelgarage und Grenzbebauung. Eine soll weg. Wer zahlt Schaden der verbleibenden Garage?

4 Antworten

Sicher wird das von Fachkräften abgerissen, die die mittlere Wand stehen lassen, die Dichtigkeit der Dachpappe auch für die Zukunft erhalten und die Funktion der halben Dachrinne wieder herstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Nachbar ist im Recht. Weil Eure Garage nicht korrekt errichtet wurde, steht allenfalls Schadenersatz gegen den Verkäufer der Immobilie zu.

Wurde z. B. Ein Abfluss Eures Nachbarn genutzt, der dann wegfällt, habt Ihr kein Recht dieses zu fordern. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.


Ist zu den Garagen denn irgendwas im Grundbuch von euch bzw. vom Nachbarn festgehalten/vermerkt?!?!


Interessant ist ja die Reihenfolge:

Zuerst ist die Nachbargarage gebaut worden und anschließend die Garage auf Eurem Grundstück daran angebaut worden.

Sofern die vorherigen Eigentümer dazu keine Vereinbarungen getroffen haben, sieht es für Euch nach meiner Einschätzung schlecht aus. Die Duldung des Anbaus alleine verpflichtet den Nachbarn nicht, seine Garage auf ewig stehen zu lassen.