Darf Kommune in Bayern Strasse/Asphalt bis zum Grenzstein bauen?
Kommune aus Bayern asphaltierte Grundstück bis zum Grenzstein. Bankett gibt es nicht, das zeigt auch das Schild _ Bankett nicht befahrbar. Dreiste Verkehrsteilnehmer benutzen meinen Acker als Bankett.
Ist Vorgehen der Kommune zulässig?
Darf ich entlang der Grundstücksgrenze Holzpfosten (kein Zaun) setzen, damit der Acker nicht mehr als Fahrspur genutzt werden kann?
1 Antwort
Ich habe es jetzt x Mal gelesen, aber ich verstehe es nicht. Da noch niemand geantwortet hat, scheine ich nicht die Einzige zu sein, der es so geht. Ich rate daher dazu, den Sachverhalt verständlich zu schildern und ggf. mit einer Skizze zu versehen.