Erhebliche Abweichung bei Grenzvermessung. Wie sieht es aus mit Schadensersatz für 15 Jahre Nutzung?

2 Antworten

Guten Morgen Heland,

Bevor Du an Schadenersatz denkst, solltest Du überlegen wie Du diesen begründest. Wie Du diesen berechnen kannst. Nur mal angenommen für 8 qm Ackerbau pro Jahr ein Ertrag von 100,--€ x 15 Jahre ergibt eine Summe von 1500,--€.

Wobei ich keine Ahnung habe welcher Betrag für 8 qm als realistisch anzusehen ist. Denke aber das dieser Ansatz Dir nicht viel weiter hilft.

Den Kauf vom Grundstück vor 15 Jahren, da gab es vermutlichen einen Notar der das ganze inhaltlich begleitet hat. Auch die Grundbücher eingesehen hat und da eben -vermutlich- keine Fehler/Lücken etc erkannt hat. Du dann alles übernommen hast. Karten und Lagepläne nicht vor Ort überprüft hast ? Dich auf die Aussage von...verlassen hast. Nach meiner Einschätzung wirst Du da nicht weit kommen.

OK. das das Carport auf Dein Grundstück ragt, da kannst Du reagieren und dem Nachbar eine Frist zum Rückbau setzen. Wenn er das nicht kann, das nicht will, dann wird dieser Nachbar auf Dich zukommen und sich nach Deinem Einverständnis erkundigen. Jetzt kannst Du überlegen ob Du auf Rückbau bestehst oder Dir eine Summe X., Deinen Zorn und Unmut "lindert".

VG Guenter123

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Eifelia  14.05.2021, 10:39

Ich möchte ergänzen:

Bei einem Hektarertrag von 80 dt Weizen und einem Weizenpreis von 20 €/dt sind eher 1,28 €/Jahr realistisch :-) - nur, um die Vorstellungen des TE mal einzupreisen. 100 €/Jahr sind, wie Sie bereits vermutet haben werden,jedenfalls weit überzogen für die paar Quadratmeterchen und ich gehe auch nicht davon aus, dass man, nachdem man sich 15 Jahre nicht gekümmert hat, jetzt für die gesamte Zeit was fordern kann

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Heland 
Fragesteller
 14.05.2021, 13:44

Ja, wahrscheinlich kann man mir vorwerfen, dass ich die Grenzen nicht geprüft habe, was wie gesagt, auch nur durch eine ordentliche Vermessung aufgefallen wäre.

Eine entscheidende Frage bezüglich Schadensersatz ist natürlich der Aspekt der Böswilligkeit. Der Nachbar kann natürlich behaupten, genauso überrascht zu sein, dass sein Grundstück um x kleiner ist.

Ich vermute Erstes, da er sich somit darüberhinaus anteilig ein Stück der Zuwegung zugesprochen hat. Dieser Anspruch entfällt jetzt gänzlich. Ein Duldungsanspruch nach Paragraf 916BGB besteht nicht.

Da dies hier kein Acker, sondern Bauland ist, werden einem Weizenertragszahlen vielleicht nicht zur Bemessung genügen..

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Also ich rate mal: Dort wo die 1,5m an der Strasse sind, dort sind 2 Grenzsteine vorhanden. Dann passiert das. 2 Grenzsteine kommen entweder in einer Kurve vor, oder durch Neu-Vermessung werden neue Grenzsteine gesetzt und die alten nicht entfernt.

Den Rückbau des Carports würde ich nur zum Schein verlangen um die Zustimmung gegen Zahlung eines Geldbetrags zu verlangen. Darf aber nicht zu hoch sein, sonst baut er tatsächlich alternativ zurück.

Einen Holz-Carport einige cm weiter zu rücken geht auch ohne Abbau. Befestigungen unten los machen und anheben und versetzen. Geht mit 2 Pallettenhubwagen relativ schnell.