Wem gehört der Sperrmüll auf der Straße?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich stimme wfwbinder zum grössten Teil zu.

  • Der Eigentümer gibt seine Rechte auf, in dem er es zur Abholung stellt
  • Der Müllunternehmer übernimmt den Müll in sein Eigentum

Meines Erachtens ist es aber erst Eigentum des Müllunternehmers, wenn er ihn abholt, bis dahin wird es wohl Eigentum des ursprünglichen Eigentümers bleiben.

Bleibt die Frage, was ist es bis zu dem Zeitpunkt. Ich behaupte einfach Mal, es ist eine von der Gemeinde geduldete Müllablagerung. Da die Gemeinde aber an dem Tag mit erhöhten Müllablagerungen rechnet, hat sich jemanden beauftragt sich darum zu kümmern.

Bin für bessere Vorschläge dankbar.

  • DEr Eigentümer egibt damit, dass er den Sperrrmüll auf die Straße stellt, seine Eigentumsrechte auf. Also ihm gehört er nicht mehr.

  • Die Müllabfuhrunternehmen, die an den Ausschreibungen der Gemeinden teilnehmen, haben auch das Verwertungsrecht an den Sachen die sie abfahren. Ob es sich nun um Glas, Papier, oder auch Sperrmüll handelt, also haben die die Eigentumsrechte, sobald der Alteigentümer seine Rechte aufgegeben hat.

Das wird in jeder Kommune etwas anders gehandhabt - das ist meine Erfahrung.