Strasse zum Baugrundstück noch nicht geteert, kommt finanzielle Belastung auf Käufer zu?

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Sicherlich. Das Grundstück ist erst teil-erschlossen. Wenn die Erschließung abgeschlossen ist kommt die Endabrechnung. Wenn die Erschließung durch Gemeinde erfolgt, darauf achten, das Grunderwerbsteuerbescheid korrekt läuft. Die Erschließungskosten sind nicht steuerpflichtig. Das läuft bei den Finanzämtern meist falsch, da die von der nicht abgeschlossenen Erschließung keine Kenntnis haben. Die Notare wissen dies vielfach auch nicht. Voraussetzung ist allerdings, das die Beträge feststehen. Betrag für Grund und Boden, Betrag für Erschließung. Also ggf. Widerspruch einlegen.

Du musst mit Erschliessungskosten durch die Gemeinde rechnen - Auskunft zu dem konkreten Bauprojekt sollte das Bauamt der Gemeinde geben können. Weiterhin empfiehlt es sich noch einen Blick in den Bebauungsplan und die Baugnehmigung zu werfen.

Die Kosten, die die Gemeinde erheben könnte, kann dir nier niemand voraussagen. Sie sind auch abhängig von Grundstückslänge des Anliegers, und selbst Hinteranlieger mit einem indirekten Zugang können noch nach Jahren zur Kasse gebeten werden.

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die Gemeinde auf den Gebührenbescheid zu den Erschliessungskosten verzichten wird. Das kann sogar Jahre später noch erhoben werden.

Jahre später, stimmt nur teilweise. In unserem Ort ist ein Baugebiet das 1970 begonnen wurde zu erschließen und erst ende der 90 abgerechnet wurde. Einige haben gegen die Bescheide geklagt und Recht bekommen aufgrund der Tatsache das 1986 die gesezl. Regelungen entscheidend geändert wurden. So konnten vor 86 die Erschließungskosten bei Verkauf/ Versteigerung von der Gemeinde zurückgefordert werden. Das sorgt häufig für Überraschungen bei den neuen Eigentümern in Form von dann noch einmal zuzahlenden Erschließungskosten.

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