Darf ich eine Garage als Adresse bei einem Impressum angeben?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nein 83%
Ja 17%

4 Antworten

Mal abgesehen von der Frage, welche Adresse denn eine Garage hätte (eigene Hausnummer?), hat ein Impressum ja die Aufgabe, eine Referenzadresse anzugeben. §5 TMG fordert von Unternehmen "den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind", d.h. eine ladungsfähige Adresse.

Wenn die Garage eine eigene Adresse hat und diese als Standort des verantwortlichen Unternehmens (oder Einzelunternehmers) ausgewiesen ist, dann kannst Du die Garage angeben. Ich vermute jedoch, dass da noch Voraussetzungen fehlen.

Nein

Eine Garage darf nicht zu Wohnzwecken genutz werden und kann deshalb keine Meldeadresse sein. Was hast Du vor? Eine Hausnummer erfinden und auf die Garagenwand malen?

Tipp: Nimm die echte Adresse des Hauses vor Ort und schreibe: "Max0329430303, c/o Familie Mustermann, Hauptstrasse 55, 12345 Berlin."

Nein

Microsoft wurde in einer Garage gegründet. Apple auch. In Deutschland ist sowas ganz sicher verboten.

Nein

Wenn Du der Betreiber der Webseite bist, musst Du Deinen Wohnsitz angeben. Nicht eine Garage.

Wenn ein Unternehmen der Betreiber der Webseite ist, dann musst Du den Sitz des Unternehmens angeben.

Nur wenn ausnahmsweise das Unternehmen seinen Sitz in der Garage angemeldet hätte (vgl. Adresse des Unternehmens laut Gewerbeanmeldung !) dann könnte man die Garage als Adresse im Impressum angeben.