Was tun, wenn Schuldnerin unbekannt verzogen ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja mei, der Gerichtsvollzieher wurde tätig - und das muß natürlich bezahlt werden, also rate ich Dir, die Rechnung zu zahlen. Versuch über Nachfragen beim Einwohnermeldeamt die neue Adresse herauszubringen.

Dann mußt Du den neuen Aufenthalts feststellen. Die Kosten muss die Schuldnerin dann später mittragen, aber alle diese Kosten mußt Du erstmal verauslagen.

Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind zu zahlen. Die "verschollene" Schuldnerin muss dann von Dir gesucht werden. Beim Einwohnermeldeamt sollte man bei Nachweis eines berechtigten Interesses durchaus die notwendigen Infos bekommen. Kostet natürlich was. Über Telefonbücher in Internet, Auskunft Telekom usw. könnte man evtl. ebenfalls Erfolg haben. Einfach mal das Internet nach dem Namen der Schuldnerin durchforsten. Wenn der aktuelle Aufenthaltsort dann bekannt ist, kann auch der Gerichtsvollzieher wieder tätig werden.