Hallo,

also PEM heisst im öD Personal-Entwicklungs-Management. Durch diese Stelle werden "überzählige" Beamte landesweit verteilt.

Wenn Du komplett dienstunfähig bist, ist das eigentlich Blödsinn, nach einer anderen Stelle zu suchen. Oder bist Du nur für den Justizvollzugsdienst nicht mehr dienstfähig (Vergleich Polizeidientsunfähig). Ausserdem habe ich gehört, daß die PEM diesen Sommer ihre Tätigkeit einstellt. Damit wäre das dann auch erledigt^^

Wenn Du dienstunfähig bist, wird bei der Berechnung des Ruhegehalts die Zeit von dem Datum der Zurruhesetzung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu einem Drittel hinzugerechnet. Deswegen kommen mir die 1.450,- € etwas wenig vor. Geh mal auf die Seite des LBV, dort findest Du einen Ruhegehaltsrechner. Der ist zwar etwas kompliziert, aber er berücksichtigt diese Zusatzzeiten und auch Anpassungsbeträge u.ä. Das Ergebnis ist dann allerdings der Bruttobetrag, also da gehen Deine Steuern noch mal runter.

LG Dagmar

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Wenn der Umzug als Grund nachgewiesen werden kann, sollte es kein Problem sein. Als Abbruch gilt eine Unterbrechnung erst wenn sie über ein Jahr dauert.

Am Besten, die KK anrufen und vorwarnen. Möglicherweise muss der neue Kieferorthopäde ja auch einen neuen Heil- und Kostenplan machen.

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Wenn Du weniger als 18.000 € Jahreseinkommen hast, bist Du über Deinen Mann beihilfeberechtigt. Dann brauchst Du in der PKV nur noch eine Restkostenversicherung (30 %). Sollte sich schon lohnen. Mit oder ohne Gewerbe spielt dabei keine Rolle..

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Das ist eigentlich ziemlich einfach, aber schwer zu erklären :

Der Eigenbedarf bei minderjährigen Kids liegt bei 950 € (bei Arbeitseinkommen). Den darf der Unterhaltspflichtige in der Regel behalten.

Der Bedarfskontrollbetrag dient dazu, bei höheren Einkommen als der Stufe 1 dem Unterhaltspflichtigen mehr von seinem EK zu belassen und nicht nur einseitig die Berechtigten zu begünstigen. (Rechne mal selber z.B. EK der Stufe 4 mit 2 Kids zwischen 13 und 18. Dabei wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten. Daher würde in diesem Fall der Unterhalt der 3. Stufe angesetzt) Es geht im Grunde darum, dem Unterhaltspflichtigen eben nicht nur das Allernotwendigste zu belassen, sondern etwa gleiche Lebensverhältnisse sowohl bei den Berechtigten als auch beim Pflichtigen zu gewährleisten.

Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich.

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Normalerweise lehnt ein GV nicht so platt ab. Er kann jedoch von Deiner Freundin verlangen, dass sie einen Kostenvorschuss einzahlt und nach der Verwertung abgerechnet wird. Wenn das Auto jedoch so alt ist, dass es voraussichtlich die Kosten nicht einbringt, zahlt sie nur drauf. Will sie das ?

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Normalerweise legst Du bereits beim Ausfüllen des Vollstreckungsantrags fest, ob Du mit Raten einverstanden bist oder nicht. Die Mindesthöhe kannst Du da auch festlegen. Da ist wohl was schiefgelaufen. Der GV kann nämlich eigentlich nur solche Raten festlegen, mit denen die Schuld in 6 monaten beglichen ist. Versuch es mal mit einem Anruf dort, vielleicht hat der GV ja noch mehr vereinbart - so etwas wie eine größere Schlußzahlung z. B.

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