Ok, mal wieder die Neid-Debatte ... Bitte nicht hauen, ich oute mich als Beamter.

Meiner Vorrednerin in allen Ehren .. Leider hast Du keine Ahnung.

Wenn das so wäre, wie Du es schilderst, würden doch alle Beamte werden wollen ...

Die Mädels, die mit mir Abitur gemacht haben, verdienen heute ein Drittel mehr als ich, oder so gesehen, ich habe 50 k Jahresgehalt nach FH-Diplom und ca. 30 Jahren Berufserfahrung ... wer möchte ?

Ein vergleichbarer Angestellter hat eher 70 k oder mehr.

Als Beamter wirst Du befördert, wenn im Haushalt Stellen frei sind, im Schnitt erreicht man 2 Beförderungen im Leben, Im Durchschnitt also alle 15 Jahre (Bitte fangt nicht von den "Erfahrungsstufen" an .. alle 2-4 Jahre 80 € Brutto) . Da mit dem Durchschnitt zu arbeiten, wäre ziemlich unfair.

Und bei Tarifverhandlungen muss man sich seit 40 Jahren die Sicherheit des Arbeitsplatzes anrechnen lassen. Nur weißt Du nie, wo der morgen ist (Ich habe 2 Versetzungen hinter mir)

Mittlerweile findet der ÖD kaum noch Bewerber , die für dieses Geld arbeiten wollen.

Private (Restkosten-)Versicherung darfst Du selbst zahlen - kein Arbeitgeber-Anteil. Da kommt man mit 9 % nicht weit ...

100 % Zahnersatz ? Kannst Du auch versichern, kostet immer extra.

Viagra auf Rezept ? Ja wenn es medizinisch notwendig ist, zahlt es auch die gesetzliche.

KFZ_Versicherung - Beamten-Tarif... Differenz 5 € ... bei den teuren Versicherern

Bildungsurlaub ? Ja, mit dienstlichem Bezug - sollten private Arbeitgeber auch machen, traut sich aber wohl kein AN zu fragen^^

Freistellung für Arztbesuche ? Seit Gleitzeit leider nicht mehr - also seit ca. 20 Jahren ... das Gerücht hält sich aber hartnäckig

Und die Grenze für Geschenke liegt bei 5 € ... nur nebenbei

Ach so : Das größte Geschenk an die Beamten ist, daß wir unsere Pension seit Jahrhunderten zu 100 % versteuern müssen. Das Gejaule höre ich sehr gut, weil Rentner das jetzt auch müssen ...

Übrigens wird jedes weitere Einkommen aus Renten oder Erwerbstätigkeit auf die Pension angerechnet. Der Rentner hat sowas zusätzlich ... von Betriebsrenten, die es im ÖD nicht gibt, reden wir ja hier auch nicht.

Also lasst diese Neiderei und informiert Euch bitte, bevor Ihr hier so einen B-S verbreitet. Nachher glaubt das noch einer ....

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Moin zusammen,

also ich habe den Eindruck, wenn ich das Sprechzimmer betrete, guckt der Arzt nur auf mein Geburtsdatum und sucht sich gedanklich schon mal die Sonderausstattung für den neuen Porsche aus....(bin noch unter 50, aber nicht mehr lange)

Ich enttäusche dann regelmäßig^^ einfach nicht kaputt zu kriegen !

Bei Terminen kriege ich durchaus schon mal wunschgemäß den nach den allgemeinen Sprechzeiten, was mir natürlich gefällt. Macht aber längst nicht jeder Arzt.

Blödfinde ich es in der Apotheke zu stehen und nicht genügend Geld im Portemonnaie zu haben. Die Pin meiner EC-Karte kann ich mir einfach nicht merken und KK nehmen die nicht ... peinlich, peinlich ..

Ansonsten habe ich bei meinen Ärzten nicht den Eindruck der Abzocke. Da wird brav der 2,3-fache abgerechnet und nichts weiter.

Aus meiner Zeit in der Beihilfe weiß ich aber zur Genüge, dass viele Ärzte - vor allem Zahnklempner - da sehr viel weniger Gewissen haben. Da hilft wohl nur die Abstimmung mit den Füssen .....

Viele Grüße Dagmar

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Kein Problem: Melde Dich am Studienort mit Erst- und bei Deiner Mutter mit Zweitwohnsitz an.

Bei Studenten heisst das Zauberwort "Zu Ausbildungszwecken auswärtig untergebracht". Mit meiner Tochter funktioniert das seit 3 Jahren hervorragend, sogar jetzt noch wo sie im gleichen Ort wohnt wie ich^^ Ich habe immer noch die Steuerklasse II

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Nein, das ist so nicht richtig. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind gezahlt, für das man Anspruch auf Kindergeld hat. Danach nicht mehr. Steht im § 40 Bundesbesoldungsgesetz.

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Muss ich Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen wenn Sie nur zu Hause ist und nicht Arbeiten will?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Das Jobcenter schreibt mich regelmäßig an und verlangt das ich Unterhalt an meine Ex-Frau zahle, wir sind seit 2010 geschieden und haben einen Sohn der jetzt 7 Jahre alt wird. Das ich für meinen Sohn aufkommen muß ist mir klar.

Meine Ex ist noch jung 25 Jahre alt und hat von einem anderen noch eine Tochter 2 Jahre alt und ist erneut Schwanger von ihrem neuen Lebensgefährten, dieser bewohnt mit ihr eine gemeinsame Wohnung und es sind beide dort gemeldet.

Er geht nur einer Nebentätigkeit nach und meine Ex lebt auf harz4 vom Amt.

Ich bin dabei neu zu Heiraten und meine zukünftige Frau verdient auch gutes Geld hat aber auch verpflichtungen zu tragen und zu Zahlen.

Ich habe die Schulden meiner Ex Frau übernommen die sie wärend der Ehe gemacht hat und trage diese Monat für Monat ab.

Nun verlangt das Jobcenter das ich an meine Ex-Frau unterhalt zahle, ist das so rechtens?

Nach meiner berechnung, müsste Sie ja Arbeiten gehen, unser Sohn ist ja nicht mehr zwischen 0 und 3 Jahren, er geht in die Schule und könnte eine OGATA besuchen.

Da das zweite Kind nicht von mir ist, müsste doch nun der andere Vater mit zahlungen einspringen oder nicht?

und da Sie ja in einem Eheähnlichen verhältnis lebt und von ihm auch Schwanger ist, müsste er doch auch zum unterhalt beitragen?

Meines erachtens nach, müsste ich ja nur noch für meinen Sohn aufkommen oder nicht?

Für ein paar Antworten wäre ich dankbar aber bitte nur ehrliche Antworten. Es sollte schon stimmen was man schreibt, bitte keine frei erfunden oder falschen Antworten schreiben, dann lasst es lieber bleiben!!!

MFG Smurf

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Wer ist als Vater der 2-jährigen Tochter eingetragen ? Geboren ist sie ja wohl noch vor der Scheidung oder knapp danach. Dementsprechend giltst Du als Vater.

Und Deine Ex-Holde hat beim Job-Center wohl auch nicht dafür gesorgt, dass das klar wird.

Kläre die auf, dass nur der Sohn Dein Kind ist und dass Du ja wohl nicht unterhaltspflichtig bist, weil sie wegen des Kindes eines anderen nicht arbeiten kann.

Wenn Du sicher bist, daß Du nicht in der Geburtsurkunde als Vater des 2. Kindes stehst, lass sie klagen...

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Hallo,

also PEM heisst im öD Personal-Entwicklungs-Management. Durch diese Stelle werden "überzählige" Beamte landesweit verteilt.

Wenn Du komplett dienstunfähig bist, ist das eigentlich Blödsinn, nach einer anderen Stelle zu suchen. Oder bist Du nur für den Justizvollzugsdienst nicht mehr dienstfähig (Vergleich Polizeidientsunfähig). Ausserdem habe ich gehört, daß die PEM diesen Sommer ihre Tätigkeit einstellt. Damit wäre das dann auch erledigt^^

Wenn Du dienstunfähig bist, wird bei der Berechnung des Ruhegehalts die Zeit von dem Datum der Zurruhesetzung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu einem Drittel hinzugerechnet. Deswegen kommen mir die 1.450,- € etwas wenig vor. Geh mal auf die Seite des LBV, dort findest Du einen Ruhegehaltsrechner. Der ist zwar etwas kompliziert, aber er berücksichtigt diese Zusatzzeiten und auch Anpassungsbeträge u.ä. Das Ergebnis ist dann allerdings der Bruttobetrag, also da gehen Deine Steuern noch mal runter.

LG Dagmar

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Guck mal in die AGBen des Reiseveranstalters. Die Meisten behalten sich vor, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt mehrere Monate liegen. Da hilft nur zahlen und glücklich sein^^

Oder wars eine Anfechtung wegen Irrtum ?

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Wozu das Ganze ?

Erwerb von Todes wegen (also auf Deutsch: Eine Erbschaft) zählt bei Scheidung zum Anfangsvermögen. Die Frau kriegt also höchstens etwas von den erwirtschafteten Zinsen ab.

Und wenn der Göttergatte nicht möchte, dass Sie darüber verfügen kann, läuft das Konto eben nur auf seinen Namen.

Einziger Effekt beim Tode des erbenden Ehegatten und vereinbarter Gütertrennung : Mehr Erbschaftssteuer.

Man kann sich auch das Leben selber schwer machen...

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Du meinst, Du hast die EV abgegeben und nun darf niemand mehr pfänden ? Sorry, falsch geraten. Die EV ist nur eine Auskunft über Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Und wenn Du pfändbares Einkommen hast, darf der Gläubiger selbstverständlich pfänden.

Alternativ könntest Du ja freiwillig zahlen.....

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Der Bescheid wird nach einem Monat rechtskräftig, bis dahin dürfen beide Seiten noch korrigieren. Erst dann bist Du "sicher", es sei denn, der Fehler beruht auf falschen Angaben deinerseits.

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Zur Rückzahlung hast Du Dich bei Unterschrift unter den Kreditvertrag verpflichtet.

An Deiner Zahlungsverpflichtung ändert sich auch durch sinkendes Einkommen nichts.

Dein"Jemand" hat nur insofern recht, daß man bei Dir vom Einkommen nichts pfänden könnte. Aber allein durch die Titulierung (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) würden sich die Schulden schnell erhöhen. Widerspruch wäre zwecklos, weil die Zahlungsverpflichtung halt immer noch besteht.

Sprich nochmal mit der Bank und biete an, die raten weiter und vor allem pünktlich zu zahlen (was Du dann auch peinlichst genau tun solltest), dann kommst Du da noch am Besten raus.

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Grins, für Unterhalt gilt der Verdienst im abgelaufenen Kalenderjahr. Also Steuerbescheid vorlegen lassen.

Das zu widerlegen ist dann seine Sache. Behauptungen, kein Einkommen zu haben, reichen dafür nicht aus.

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Wenn der Umzug als Grund nachgewiesen werden kann, sollte es kein Problem sein. Als Abbruch gilt eine Unterbrechnung erst wenn sie über ein Jahr dauert.

Am Besten, die KK anrufen und vorwarnen. Möglicherweise muss der neue Kieferorthopäde ja auch einen neuen Heil- und Kostenplan machen.

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Bei Beamten werden die während der Ehe erworbenen Pensionsansprüche in Geld umgerechnet, die erworbenen Entgeldpunkte der Ehefrau auch und dann verglichen.

Geht das zu Deinen Ungunsten aus, wird Deine Pension sofort gekürzt. Deine Ehefrau erhält dann einen Teil Deiner Pension vom LBV gezahlt, allerdings erst wenn sie selbst in Rente geht.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Kürzung bei Dir durch Zahlung eines Einmalbetrages anzuwenden. Die genaue Höhe bekommst Du nach Rechtskraft der Scheidung mitgeteilt.

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Wenn Du weniger als 18.000 € Jahreseinkommen hast, bist Du über Deinen Mann beihilfeberechtigt. Dann brauchst Du in der PKV nur noch eine Restkostenversicherung (30 %). Sollte sich schon lohnen. Mit oder ohne Gewerbe spielt dabei keine Rolle..

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Es gibt Schulden, die generell von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Das sind z.B. Steuern und Krankenkassenbeiträge.

Solange Du nicht sagen kannst, wer der übrig gebliebene Gläubiger ist, kann Dir keiner helfen.

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Ja, leider werden sämtliche Bezüge entsprechend dem Stellenanteil gekürzt. Einzige Ausnahme wären die Familenzuschläge - unter der Voraussetzung, dass der Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst ist.

Für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gelten bestimmte Stichtage - fürs Urlaubsgeld ist das der Monat Juli, für Weihnachtsgeld der 1. Dezember.

Ansonsten hilft Tante Google.. Stichwort Landesbeamtengesetz.

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Bei Tod

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Das ist auch beim LBV absolut unüblich.... bei Änderungen kanns schon mal dauern, aber nicht bei Einstellung... normalerweise wird zumindest schnellstmöglichst ein Abschlag gezahlt.

Sofort anschreiben )telefonisch is das ne Katastrophe), Situation schildern und Kopie vom Arbeitsvertrag beilegen. KK mit Versicherungsnummer und RV-Nr. ebenfalls dabei legen.

Vermutlich hat die Schule die Unterlagen trödelig eingereicht.

Viel Glück !!!

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