Darf ein Gutschein auch nur ein halbes Jahr gültig sein?

1 Antwort

Geschenkgutscheine sind eine kostengünstige und wirkungsvolle Marketing-Maßnahme zur Kundengewinnung und werden speziell im Handel und im Internet von Unternehmen gerne eingesetzt. Die Gültigkeit von Gutscheinen nach eigenem Gutdünken zeitlich zu begrenzen, ist jedoch nicht rechtens. Zitat : "In allen Fällen, in denen auf dem Gutschein eine Verfallsfrist aufgedruckt ist, kann der Gutscheininhaber daher den Gutschein bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist einlösen. Ansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB erst mit dem Ablauf einer Frist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist. (d.h. maximal 4 Jahre) Auf diese Rechte sollte der Verbraucher bestehen." Näheres steht hier : http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=23 Gruß Z... .