Ist es rechtens, dass Gutscheine ein Ablaufdatum haben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bargutscheine, die bezahlt sind, stellen einen Anspruch dar. Dieser verjährt nach Ausstellung/Zahlung nach 3 Jahren zum Jahresende. Die evtl. angegebene Frist muss nicht beachtet werden, da eine Frist, die die reguläre Verjährungsfrist unterschreitet, einfach nur ungültig ist. Wenn die Geschäftsstelle diesen nicht annimmt, ist der Geschäft schadenersatzpflichtig (z.B. muss das Geschäft dann die Fahrtkosten erstatten, die angefallen sind, etc.). Diese Forderung (Guthaben und Schadenersatz) muss dann zivilrechtlich eingefordert werden. Wichtig für eine Schadenersatzforderung ist allerdings, in dem Geschäft einen Zeugen mitzunehmen, der bezeugen kann, dass der Gutschein nicht angenommen wurde.

Gutscheine, die nicht bezahlt sind, sondern evtl. durch Marketing Gründen ausgegeben werden, stellen ein eigenes Angebot des Geschäfts dar und sind nur soweit gültig wie dies geregelt ist bzw. was auf den Scheinen angegeben ist.