Vermüllte Gärten, Schädlingsbekämpfung

2 Antworten

Was der einzelne Mieter mit seinem Garten, das ist letzlich ihm selbst überlassen, solange es der Vermieter duldet und es nicht den Mietvertragsbestimmungen zuwiderläuft. Der Vermieter kann den Mietern mit Gartenanteil nur eine Frist setzen innerhalb der die vertragswidrigen Ablagerungen entfernt werden müssen, danach kann er sie auf Kosten der jeweiligen Mieter entfernen lassen. Die Mietparteien, die keinen Gartenanteil besitzen, die haben letztendlich auch kein Mitspracherecht, wie die Gärten auszusehen haben. Wenn allerdings von den Gärten eine Ungezieferplage ausgeht, dann muß der vermieter Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch das Auslegen von Rattengift. Aber auch hier glit erst einmal, die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip umgelegt. Ist hier kein einzelner Mieter als Verursacher auszumachen, dann werden die Kosten eben umgelegt.

Zu einer Mietminderung dürften die geschliderten Gegebenheiten jedoch kaum ausreichen, da sie ja die Nutzung Eurer Mietwohnung nicht beeinträchtigen. Und eine schöne Asussicht habt Ihr im Mietvertrag sicher nicht vereinbart.

Diese Zustandsbeschreibung insb. zur Gartenzuordnung/-nutzung ist mir zu vage.

Es ist auch nicht klar, ob die Ratten wegen des Mülls im Garten oder in den Kellern das Haus lieben. Im Haus haben sie nichts zu suchen. Dieser Link und dieses Lexikon hilft Euch vielleicht weiter: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ungezieferbekaempfung.htm

Auch Mietminderung könnte in Frage kommen, wenn das Wohnumfeld vermüllt ist, insb. bei der Wohnzimmeraussicht. Vielleicht haben noch andere Hausmitbewohner die gleichen An- und Aussichten.