Bürgergeld und neue Arbeit. Was muss ich beachten?

1 Antwort

Wichtig ist, zu wann dein neuer AG das erste Geld zahlt.

Bürgergeld wird zum Anfang des Monats gezahlt. Deine Nachzahlung der letzten Wochen steht dir zu.

Du musst dem Amt deine neue Arbeit melden. Je nach Zahltag deines AGs steht dir dann das Geld für Juli nur Anteilig als Darlehen zu oder wenn dein AG erst im August zahlt, hast du im Juli noch kompletten Anspruch auf ALG2. Das solltest du entsprechend mit abklähren wenn du die Arbeit meldest.


Besserfragen7 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 20:52

Mir ist gerade bei meinen Kontoauszügen aufgefallen, dass ich für den April noch 500 Euro Lohn erhalten habe. Ich habe das Geld allerdings nicht ausgegeben und das Gehalt ist noch auf meinem Kontoauszug vom Mai. Ich gehe davon aus, das der Lohn dann angerechnet wird, oder?

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Besserfragen7 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 21:08
@berlina76

Der Lohn wurde im April ausgezahlt. Bürokratie ist fürchterlich :-(

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Besserfragen7 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 21:14
@berlina76

Got sei dank! Ich habe Ende Mai noch etwas auf eBay verkaufen müssen da das Geld knapp wurde. Einmal 140 Euro und einmal 90 Euro. Ist das anrechenbar?

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Besserfragen7 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 21:54
@berlina76

Ist das keine Vermögensumwandlung und somit nicht anrechenbar?

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Besserfragen7 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 20:00

Danke für deine Antwort :-)

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