Besteht Anspruch auf ein Gehalt?

3 Antworten

Das dürfte sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, den aber nur Du kennst.

Wir rechnen für etliche Firnen deren Löhne ab. Manche zahlen am 15. August für den August, manche am 20., 25. oder zum Ultimo des August für den August, andere am 05., 10. oder 15. September für den August, manche zahlen am 20. August 700 € Abschlag für den August und Anfang September nach Abrechnung den Rest usw. usw. - das alles ist völlig legal und Vereinbarungssache.

KampfKadse 
Fragesteller
 16.08.2023, 18:19

Vielen Dank für deine Antwort.

Sehr interessant, dass sich das innerhalb der Unternehmen so stark unterscheidet. Hätte nicht erwartet dass gewisse „monatliche Vorauszahlungen“ getätigt werden.

Bedauerlicherweise sind in meinem Dienstvertrag keine weiteren Informationen enthalten.

Da bleibt nichts anderes übrig, als nächste Woche freundlich um Auskunft zu bitten :)

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"Am 28. Juli hatte ich den letzten Arbeitstag, das letzte Gehalt erhielt ich am 15. Juli."

Darüber solltest Du dann doch auch eine Abrechnung erhalten haben!?!

Auf meinen Abrechnungen steht immer drauf, für welchen Zeitraum die Gehaltsabrechnung erstellt wurde.

Fazit:

Gehaltsabrechnung mal anschauen, nachlesen!!!

für welchen Zeitraum welches Gehalt ist steht ja wohl auf der Abrechnung drauf, man muß es nur lesen.