Besteht Anspruch auf ein Gehalt?
Hallo!
Im Rahmen eines beruflichen Praktikums (Ausbildung) arbeitete ich seit September 2022 in einer sozialen Einrichtung.
Da ich seit Juni eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert habe, arbeitete ich fortan 21 Stunden die Woche und erhielt ein höheres Gehalt.
Am 28. Juli hatte ich den letzten Arbeitstag, das letzte Gehalt erhielt ich am 15. Juli. Dass die Auszahlung am 15. stattfindet ist die Regel.
Da ich seit dem letzten Gehalt am 15. Juli weitere 2 Wochen arbeitete, entwickelte sich die Vermutung, dass ich am 15. August ein weiteres (kleineres) Gehalt erhalten sollte.
Doch ein weiteres Gehalt erhielt ich nicht.
Hätte ich eine weitere Zahlung erhalten sollen?
Das Gehalt vom 15. Juli war doch sicherlich für vergangene Leistungen und nicht für welche, die nach dem 15. Juli erbracht worden sind.
Da dies mein erster richtiger Job war, bitte ich um Verständnis für Unwissenheit ;)
Nächste Woche kommen die Zuständigen aus dem Urlaub, da könnte ich weitere Informationen beziehen - würde mich allerdings sehr beruhigen, wenn ihr da vielleicht euer Wissen teilen könntet.
Danke!
3 Antworten
Das dürfte sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, den aber nur Du kennst.
Wir rechnen für etliche Firnen deren Löhne ab. Manche zahlen am 15. August für den August, manche am 20., 25. oder zum Ultimo des August für den August, andere am 05., 10. oder 15. September für den August, manche zahlen am 20. August 700 € Abschlag für den August und Anfang September nach Abrechnung den Rest usw. usw. - das alles ist völlig legal und Vereinbarungssache.
Vielen Dank für deine Antwort.
Sehr interessant, dass sich das innerhalb der Unternehmen so stark unterscheidet. Hätte nicht erwartet dass gewisse „monatliche Vorauszahlungen“ getätigt werden.
Bedauerlicherweise sind in meinem Dienstvertrag keine weiteren Informationen enthalten.
Da bleibt nichts anderes übrig, als nächste Woche freundlich um Auskunft zu bitten :)
"Am 28. Juli hatte ich den letzten Arbeitstag, das letzte Gehalt erhielt ich am 15. Juli."
Darüber solltest Du dann doch auch eine Abrechnung erhalten haben!?!
Auf meinen Abrechnungen steht immer drauf, für welchen Zeitraum die Gehaltsabrechnung erstellt wurde.
Fazit:
Gehaltsabrechnung mal anschauen, nachlesen!!!
für welchen Zeitraum welches Gehalt ist steht ja wohl auf der Abrechnung drauf, man muß es nur lesen.