Berechnung des Steuerbrutto bei einer Abfindung

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Viele denken immer wieder, die Steuer auf die Abfindung ließe sich einfach mit einer Summe oder einem Prozentsatz angeben.

Da die Besteuerung der Abfindung jedoch im Zusammenhang mit dem Jahreseinkommen und bei Anwendung der Fünftelregelung (siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html) abhängig vom Vorjahreseinkommen ermittelt wird, lässt sich die Steuerbelastung nur mit einem Steuerrechner kalkulieren.