Berechnen der Fahrtstrecke für Steuer nach Google Maps

3 Antworten

Da hast Du ausgesprochen Pech gehabt, und zwar insofern, dass Dein Finanzamt die Entfernung überprüft hat. Angesichts der Personalnot bei den Finanzämtern werden derartige Angaben in der Steuererklärung meist ungeprüft durchgewunken. Möglicherweise lief gerade eine entsprechende Aktion bei Deinem Finanzamt oder Du hast aus irgendeinem Grund die Aufmersamkeit des Finanzbeamten erregt.

Dagegen unternehmen kannst Du natürlich etwas und zwar -fristgemäß natürlich- Einspruch einlegen. Allerdings rät es sich, die Sache zuvor doch zu überprüfen. Was die Angaben von Google Maps betrifft, so ist ja immer Vorsicht angesagt. Versuch deshalb zunächst, nachzuvollziehen, ob die dort vorgeschlagene Strecke überhaupt nutzbar ist. Ich habe es selber schon erlebt, dass dort vorgeschlagen wurde, Einbahnstraßen verkehrswidrig gegen die Fahrtrichtung zu befahren. So können dann falsche Angaben entstehen. Mit dem Ermittlungsergebnis muß man dann eben das FA konfrontieren.

Umgekehrt aber sollte man auch sich selber mal überprüfen. Der mit der Fahrt zur Arbeit verbundene Einkauf im Supermarkt beispielsweise geht auf eigene Rechnung.

Zu verlieren hast Du bei einem Einspruch doch nichts. Der ist immer kostenlos.

Bedenke, Wegstreckenzähler in PKWs sind in der Regel nicht geeicht - daraus können schon mal nicht unerhebliche Abweichungen zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern entstehen. Dies kann man selbst überprüfen, wenn man mal 100 km auf einer Autobahn fährt - dort sind nämlich die Streckenkilometer auf kleinen Täfelchen angezeigt. Bei einer Strecke von 100 km sind dann die Abweichungen deutlich erkennbar und man hat damit auch die Möglichkeit den Wegsteckenzähler im Fahrzeug einigermassen zu kalibrieren. Wenn Du dann Deine Fahrtstrecke zur Arbeit mit den Google Angaben vergleichst wirst Du kaum mehr einen Abweichung feststellen.