Baukindergeld vom Mieter fordern?

2 Antworten

Du hast auf Eigenbedarf geklagt, dazu sollte man wissen, daß diese Klage sich über mehrere Jahre hinziehen kann, da der Mieter Anspruch auf Revision hat, es sei denn, das Urteil wurde gesprochen, ohne eine Revision zuzulassen. Das geschieht aber in den seltensten Fällen. Des weiteren riskierst Du eine Gegenklage, denn Deine Behauptungen sind durch nichts zu beweisen.

Privatier59  10.09.2023, 11:43

Wohnungsmietsachen gehören immer zur Zuständigkeit des Amtsgerichts. Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es die Berufung zum Landgericht. Dann ist regelmäßig Schluß weil eine Revision zum BGH hohe Hürden hat. Innerhalb von 3 Jahren könnte ein Prozess mit Revision zum BGH auch niemals abgeschlossen sein.

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Das ist die Eine-Million-Dollar-Frage und die stellst Du in einem Laienforum?

Alle Achtung vor so viel Mut!

Selbst ein Rechtsanwalt würde erst einmal ausgiebig in der Fachliteratur nachstöbern müssen um darauf eine qualifizierte Antwort geben zu können.

Meine unqualifizierte Antwort lautet: Aus der Geltendmachung gesetzlicher Rechte kann man keine Schadensersatzforderung ableiten, von extremen Ausnahmefällen abgesehen. So ein Ausnahmefall liegt aber nicht vor.

Irena603 
Fragesteller
 10.09.2023, 10:51

Danke sehr für Antwort

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