Baukindergeld vom Mieter fordern?
Hallo, wir haben Wohnung gekauft für Eigenbedarf, die Mieter haben es mit allen Tricks und Lügen geschafft das Gericht auf mehr als 3 Jahre zu ziehen, da die Kinder von denen haben eigene Haus angefangen zu bauen und die wollten nicht andere Wohnung suchen.
Das Baukindergeld könnte man beantragen nur wenn wir in den Wohnung einziehen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf. Jetzt ist das nicht mehr möglich.
Können wir die Mieter verklagen so das die uns das Betrag als Entschädigung zahlen?
Danke
2 Antworten
Du hast auf Eigenbedarf geklagt, dazu sollte man wissen, daß diese Klage sich über mehrere Jahre hinziehen kann, da der Mieter Anspruch auf Revision hat, es sei denn, das Urteil wurde gesprochen, ohne eine Revision zuzulassen. Das geschieht aber in den seltensten Fällen. Des weiteren riskierst Du eine Gegenklage, denn Deine Behauptungen sind durch nichts zu beweisen.
Wohnungsmietsachen gehören immer zur Zuständigkeit des Amtsgerichts. Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es die Berufung zum Landgericht. Dann ist regelmäßig Schluß weil eine Revision zum BGH hohe Hürden hat. Innerhalb von 3 Jahren könnte ein Prozess mit Revision zum BGH auch niemals abgeschlossen sein.
Das ist die Eine-Million-Dollar-Frage und die stellst Du in einem Laienforum?
Alle Achtung vor so viel Mut!
Selbst ein Rechtsanwalt würde erst einmal ausgiebig in der Fachliteratur nachstöbern müssen um darauf eine qualifizierte Antwort geben zu können.
Meine unqualifizierte Antwort lautet: Aus der Geltendmachung gesetzlicher Rechte kann man keine Schadensersatzforderung ableiten, von extremen Ausnahmefällen abgesehen. So ein Ausnahmefall liegt aber nicht vor.