Kann ich vom Mieter Schadenersatz fordern, w. er Urlaub nicht mitteilt u. ich in die Wohnung wollte

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Antwort zur Hauptfrage: Nein!

Auch ohne mietvertragliche Regelung muß der Mieter nach Kündigung eine Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten (in Gegenwart des Vermieters) ermöglichen. Dies ist eine nebenvertragliche Verpflichtung. Die andauernde Verweigerung von rechtzeitig angemeldeten Besichtigungen bis zum Mietvertragsende würde den Mieter schadensersatzpflichtig machen. Zum Besichtigungsrecht brauchst Du offenbar noch Informationen: http://www.mieterbund.de/865.html

In Deinem Sachverhalt gehst Du mit einer überzogenen Erwartungshaltung (dies zeigen erstens Deine Bezeichnung der Verhaltensweise "frech" und zweitens dass diese Interessenten sich direkt an die Mieter statt an Dich wenden) an die Sache heran. Schon die Beauftragung des Maklers hättest Du Deinen Mietern anzeigen und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen vorbesprechen sollen. Natürlich dürfen sie ungefragt in den Urlaub fahren. Allerdings - am Rande erwähnt - auch im ungekündigten Vertragsverhältnis sollten die Mieter ihre längere Urlaubsabwesenheit und die Verfügbarkeit des Schlüssels dem Vermieter anzeigen, aber nicht etwa, um Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen, sondern um im Notfall Schaden abzuwenden. Eine Abmahnung kannst Du Dir in diesem Fall jetzt sparen.

Alle Makler haben solche Bestandskunden, meistens schon seit vielen Monaten auf Lager. Sie sind keinerlei Gewähr für eine erfolgreiche Weitervermietung. Es sind noch Wochen genug bis zu einer erfolgreichen Vermietung.

Es wäre Saches des Vermieters oder des beauftragten Maklers die Modalitäten abzusprechen, wie mögliche Nachmieter das Objekt besichtigen können. Der Mieter hat diese Besichtigungen zuzulassen, aber er hat bezüglich der Besichtigungstermine ein Mitspracherecht. Seinen Urlaub und auch andere Abwesenheiten muss er in keinem Fall dem Vermieter oder Makler offenlegen. Nur bestätigte Besichtigungstermine muss er einhalten.

Falls die Urlaubsreise vor der Kündigung gebucht war, hättest Du ja die Kosten sicherlich nicht erstattet.......