Kann ein für das Masterstudium angeschaffter Laptop immer noch von der Steuer abgesetzt werden, wenn er nach dem Studium sich als defekt erweist?

2 Antworten

Hallo!

Der Laptop ist als Arbeitsmittel den Werbungskosten zuzurechnen und entsprechend der beruflichen Nutzung über 3 Jahre abzuschreiben.

Fällt das Gerät aus, kannst Du den Restwert entsprechend des beruflichen Anteils sofort abschreiben.

Problematisch ist hier, dass das Gerät nach Abschluss des Studiums kaputt gegangen ist. Da keine berufliche Nutzung mehr vorlag, liegen auch keine Werbungskosten mehr vor.

Am besten für dich wäre also, irgendwie eine Begründung für eine berufliche Nutzung bis zum Defekt des Gerätes „zu finden“.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Um genau zu sein war das Gerät von Anfang an defekt (Grafikkarte wurde oftmals nicht erkannt), aber ich hatte während des Schreiben meiner Arbeit keine Zeit gehabt, denn Laptop sofort zurück zuschicken. Vielen dank für die Antwort!

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Nein, erstens befindet sich das Gerät ja gar nicht mehr in deinem Eigentum und zweitens: In welchem Zusammenhang willst du das Laptop weiter abschreiben?

Ich würde den Laptop für den Zeitraum meines Masterstudiums abschreiben, in dem ich ja einen Laptop auch als Werbungskosten abschreiben kann. Und für den Zeitraum meiner Masterarbeit, in dem ich den Laptop gebraucht hatte, befand er sich ja in meinem Eigentum. Ich würde die Steuererklärung auch für mein Masterstudium quasi schreiben, ist es dann überhaupt wichtig, was nach dem Studium passiert?

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