Aschiebung trotzt Kind?

3 Antworten

Die Chance ist gleich null dass er mit einem Heiratsvisum nochmal anreisen darf , da er vorbestraft ist , genau als wenn ihr vor Ort bei ihm heiratet und Familienzusammenführung beantragt

Also kannst Du mit Kind theoretisch nur auswandern .

Aus welchem Land kommt er ?

tellerchen  16.06.2023, 18:58
Nach einer Abschiebung wieder nach Deutschland?

Wurden Asylbewerber durch eine Abschiebung aus dem Bundesgebiet entfernt, wird in der Regel ein Wiedereinreiseverbot verhängt. Dieses ist absolut: Es gilt unter allen Umständen. Selbst der Aufenthalt in der Transitzone deutscher Flughäfen oder ein familiärer Besuch sind nicht gestattet. Betroffene müssen mit einer Zurückweisung an der Grenze rechnen, sodass die das Bundesgebiet nicht betreten können. Das Einreiseverbot gilt für maximal zehn Jahre, kann in besonderen Härtefällen jedoch verlängert werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied zudem im Oktober 2015, dass eine illegale Wiedereinreise von den Staaten der EU als Straftat geahndet werden kann (Aktenzeichen: C-290/14). Das bedeutet, dass eine Einreise trotz Sperrfrist zu einer Freiheitsstrafe führen kann.https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/abschiebung/#Nach_einer_Abschiebung_wieder_nach_Deutschland

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Können die den Abschieben nur weil er vorbestraft ist ?

Können sie. Ansonsten ist es Dir freigestellt mit ihm in sein Heimatland zu ziehen.

Wann wird er Deutschland wieder betreten dürfen wen die Abschiebung wirklich durch geht ?

Das wird der Abschiebungsverfügung zu entnehmen sein.

Die Voraussetzungen der Ausweisung sind in den §§ 53 ff. AufenthG geregelt.

Zunächst muss überhaupt ein Ausweisungsanlass vorliegen. Die Ausweisung soll der Abwehr von gegenwärtigen und zukünftigen Gefahren dienen, die vom Ausländer ausgehen. Es muss demnach aufgrund eines Fehlverhaltens des Betroffenen eine Prognose getroffen werden, die auf eine solche Gefahr schließen lässt.

meiner Meinung nach darf der garnicht mehr nach Deutschland einreisen.

Tun kannst du eigentlich garnix...außer mit ausreisen, ansonsten wird es eine Fernehe...

Du schreibst hier nicht, ob das Kind in Deutschland geboren ist...dazu kann man da nix zu sagen....

Ein Anwalt kann normalerweise nix mehr tun... da die Anweisung schon durch ist.

Also bleibt dir nur die Wahl, mit auszureisen oder halt hier bleiben, oder willst du das Kind hier alleine lassen?