Arbeitsbeginn ist dann und dann medelt sich aber keiner, trotzdem Geld?

4 Antworten

habe aber trotzdem mein Lohn bekommen,

was arbeitsrechtlich betrachtet auch richtig ist ..... denn lt. Deinem AV bist Du dort seit dem 1. Märrz beschäftigt und hast Deine Arbeitsleistung am 2. sowie auch am 15.3. (erneut) angeboten ..... demzufolge hast Du auch Anspruch auf Bezahlung des Monats März.

Die Antworten von wilees und Gaenseliesel sind alle richtig, Dein Problem wird aber bei einer Rückforderung des Gehaltes sein - die Du auf jeden Fall auf den Radar behalten musst - dass das Arbeitsverhältnis bis heute nicht faktisch zustande gekommen ist. Erkundige Dich mal im Netz, was der arbeitsrechtliche Begriff faktisch bedeutet.

ich hab mich ein bisschen im Internet erkundigt, und ich hab es jetzt so verstanden das sie mir mein lohn von März nicht mehr abziehen, und mir das Geld zusteht