Anteiligelohn nach bestehen der praktischen Ausbildungsprüfung?

1 Antwort

Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet eine Ausbildung und bis zu diesem Moment besteht Anspruch auf "anteiliges" Auszubildendenentgelt..... wenn ich Deine Daten richtig einordne endete Dein Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der praktischen Prüfung und der Aussage, dass Du bestanden (?) hast.

Sorry - aber Deine Daten"linie" ist nicht ganz verständlich.

Gast001 
Fragesteller
 23.06.2023, 10:14

Genau die Prüfung habe ich bestanden, dass war am 12.06.

Was ich gerne wissen würde, bekomme ich dann bis zum 12.06 den Anteiligen Lohn? Da überall steht dass die Tage die man gearbeitet hat berechnet werden. Am 25.05 bekam ich den letzten vollen Lohn und war noch am 26.05 arbeiten, (kann man dann diese Woche noch komplett zum anteiligen Lohn mitberechnen?)Danach hatte ich bis zum 09.06 Urlaub und am 12.06 die Prüfung.

Frage mich halt nur welche Tage ich dazu rechnen darf, weil ein Azubi sein festen lohnt hat. Meine Rechnung wäre dann Bruttolohn : 31 Tage = Ergebniss × 16 Tage

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wilees  23.06.2023, 11:22
@Gast001

Lohnabrechnung erfolgt i.d.R. auf Basis von 30 Tagen.

Natürlich besteht auch für die Dauer Deines Urlaubs Anspruch auf Lohnfortzahlung .

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