Anmeldung zu spät?

3 Antworten

Er kann ein späteres Datum nennen oder angeben, wie es war. Mit einem Ordnungsgeld brauch er nicht rechnen. Ich hab in der Praxis noch nie erlebt, dass es verhängt wurde.

Er kann auch darlegen, dass er in der Zwischenzeit immer nur für kurze Zeit bei Freunden "auf der Couch" untergekommen ist.

Er hätte sich halt per 30.6.22 abmelden müssen und wäre dann OFW gewesen. Es kann ein Bußgeld verhängt werden, theoretisch bis zu 1.000,-€, tatsächlich wohl aber eher unter 100,-€. Die Höhe des Bußgeldes ist Ermessenssache.

Nun aber deshalb Falschangaben machen zu wollen, halte ich nicht für eine gute Idee.