Allgeminer Verlustverrechnungstopf FSA wiederaufleben lassen
Kurze Verständnisfrage:
Wenn man zu Beginn des Jahres 1801 € Zinsen bekommt und einen FSA von 801 EURO hat, werden 1000 Versteuert.
WEnn ich nun aus einem Optionsgeschäft 2000 € Verlust mache: Bekomm ich dann von 1000,00 € eine Steuererstattung ? die restlichen fliesen in den FSA zurück (er lebt wieder auf) und der rest von 199 EUR geht in den allg. Verlustverrechnungstopf? Sehe ich das so richtig?
Wäre es kein Optionsgeschäft sondern ein Aktienverlust, könnte ich dann trotzdem die 1000EUR erstattet bekommen? Wie wäre es da? könnte da auch ein FSA wieder aufleben oder ist das nicht möglich und ich könnte die Verluste nur dem Aktienverlustverrechnungstopf zuorden da man diese nur mit Aktiengewinnen verrechnen darf?
sehe ich das so richtg?
über Hilfe wäre ich sehr dankbar
1 Antwort
Ob der Verlust aus einem Aktiengeschäft, oder einem Optionsgeschäft ist, ist egal. Es muss nur eines der Geschäfte sein, das der Abgeltungssteuer unterliegt.
Mit der "Topfrechnung" komme ich nicht klar. Im Besispielfall wäre es einfach so, das zum Jahresende die Verluste mit Gewinnen verrechnet werden. Entweder danach bleibt ein Gewinn, der dann ganz, oder teilweise durch den Sparerpauschbetrag aufgefangen wird (FSA).
Oder es verbleibt ein Restverlust, der für gleichartige Erträge zurück- oder vorgetragen werden kann.