Ab wann kann man einen Nebenjob machen?

2 Antworten

Got grüoz,

Es klinget wol, daz du dir ezzetwas zudin verdiennen wilt! Ich hab gehört, daz du ab deinem dreizehnten jare schon cleine arbeite machen kanst, aber daz hangt davon ab, was du gerne machen wilt und wo du wohnest. Es were am besten, wenne daz einfach in dener stat oder gmeinde fragest, denn sie können dir sagen, welche arbeite fur dich gepasst und welche gesetze es gibt.

Aber wen du noch nicht alt genug bist, um eine arbeite zu machen, ist daz kein problem! Es gibt andere moglichkeiten, wie nachhilfe geben, hunde- oder babysitten. Es gibt immer eine möglichkeit, um geld zu verdienen oder anderen zu helffen.

Ich hoffe, ich hab dir etwas geholfen. Vil glück beim suchen der arbeite!

Minne grüeße!

Woher ich das weiß:Recherche

Schlicht und einfach als Vollzeitschüler unterliegst Du neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch der Kinderarbeitsschutzverordnung und damit kannst Du nur in sehr geringem Umfang klein(st)e ! Jobs ausüben :

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__1.html

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz und § 2 dieser Verordnung Ausnahmen vorsehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden

  1. mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
  2. in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit

a) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,

b) Botengängen,

c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,

d) Nachhilfeunterricht,

e) der Betreuung von Haustieren,

f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,

3.. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei

a) der Ernte und der Feldbestellung,

b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

c) der Versorgung von Tieren,

4..mit Handreichungen beim Sport,

5.. mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,

etwas anderes gilt ab 15 Jahren - ab dann kannst Du Dir für bis zu 4 Wochen im Jahr einen Ferienjob suchen, wo Du dann werktäglich bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten darfst.