Hat eine Gemeinde das Recht nach zu Fragen wo der Hund gemeldet ist?

4 Antworten

Haben sie überhaupt das Recht dazu?

Natürlich - denn es ist zu klären, ob sich besagte Freundin wirklich nur besuchsmäßig bei Dir aufhält ....... bedeutet bis zu 6 Wochen.

Sorry, sinnbefreite Frage!

Wie denn sonst sollte eine Gemeinde denn dann prüfen, ob die Hunde bereits angemeldet sind oder noch angemeldet werden müssen.

Also ja, Deine Freundin ist zur Auskunft/Mitwirkung verpflichtet.

Spätestens dann, wenn Deine Gemeinde Deine Freundin auffordert, dass sie die Hunde unverzüglich anzumelden hat, wird sie das bestimmt auch freiwillig machen. 😜😁😎

Klar kann die Gemeinde das fragen; wenn ein Person mit Hunden sich öfter in der Gemeinde aufhält, dann kann die Pflicht zur Hundesteuer entstehen.

Es geht dabei nicht darum, wo Deine Freundin gemeldet ist, sondern wo sie sich überwiegend aufhält.

Wenn sie nicht das Recht hätte, könnte ja jeder mit ungemeldeten Hunden rumlaufen.