Steuer-ID vom Vater Bankeröffnung?

2 Antworten

Ich wurde neulich mal als gesetzliche Betreuerin um meine StID für die Konten einer Klientin gebeten. Das habe ich erfolgreich verweigert. Denn ihre Konten haben mit meinen steuerlichen Belangen nichts zu tun, auch wenn ich bevollmächtigt bin. Das ist ja eine ähnliche Situation.

Die Konten und Depots bestanden allerdings auch schon länger und es handelte sich um eine "gute Kundin".

Nun willst Du ein neues Konto eröffnen. Das kann die Bank grundlos ablehnen. Insofern würde ich eher freundlich antworten, dass eben keine StID des Vaters vorliegt und dass evtl. der Vater gar nicht sorgeberechtigt ist (dann mit Nachweis).

orgel  18.06.2022, 23:04
(2a) Kreditinstitute haben für jeden Kontoinhaber, jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes außerdem folgende Daten zu erheben und aufzuzeichnen: 
1.
die Identifikationsnummer nach § 139b

154 AO und wenn du sie nicht angibst, bekommt die Bank sie automatisch im Abrufverfahren, daher die erfolgreiche Verweigerung.

Geht aber nur, wenn man eine hat, was beim Vater des TE ja nicht der Fall ist.

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Andri123  18.06.2022, 23:45
@orgel

Aha, Danke. Das ist also die Rechtsgrundlage.

Allerdings ist der Vater ja vermutlich nicht "Verfügungsberechtigter" und auch nicht "wirtschaftlich Berechtigter"?

Nebenbei, (und ich kann nicht mal sagen, dass mich das überraschen oder neu beunruhigen würde) die Bank kann meine StID abrufen, wenn ich sie nicht angebe? Also werde ich nur pro forma danach gefragt?

Für Betreuer soll ja folgendes gelten.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwik2Kju-Lf4AhWUgv0HHWi6AMUQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.berufsbetreuung.de%2Fder-bdb%2Faktuelles%2Fumgang-mit-banken-muessen-berufsbetreuerinnen-ihre-steuer-id-nennen%2F%23%3A~%3Atext%3D%25E2%2580%259C%2Cverbietet%2520diese%2520aber%2520auch%2520nicht.&usg=AOvVaw0SXVuI0n6J5XtzqkzqtwSn

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orgel  19.06.2022, 00:20
@Andri123
Allerdings ist der Vater ja vermutlich nicht "Verfügungsberechtigter"

Sofern er sorgeberechtigt ist, wäre er auch verfügungsberechtigt.

Nebenbei, (und ich kann nicht mal sagen, dass mich das überraschen oder neu beunruhigen würde) die Bank kann meine StID abrufen, wenn ich sie nicht angebe? Also werde ich nur pro forma danach gefragt?

Die Bank kann es nicht nur, sie muss es sogar… Sie muss versuchen, die Daten direkt zu erhalten, aber wenn das nicht gelingt, hat der Abruf der ID zu erfolgen, ebenfalls in 154 der AO aufgeführt:

Der Vertragspartner sowie gegebenenfalls für ihn handelnde Personen haben dem Kreditinstitut die nach Satz 1 zu erhebenden Daten mitzuteilen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden bei Kreditkonten, wenn der Kredit ausschließlich der Finanzierung privater Konsumgüter dient und der Kreditrahmen einen Betrag von 12 000 Euro nicht übersteigt.
(2b) Teilen der Vertragspartner oder gegebenenfalls für ihn handelnde Personen dem Kreditinstitut die nach Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 zu erfassende Identifikationsnummer einer betroffenen Person bis zur Begründung der Geschäftsbeziehung nicht mit und hat das Kreditinstitut die Identifikationsnummer dieser Person auch nicht aus anderem Anlass rechtmäßig erfasst, hat es sie bis zum Ablauf des dritten Monats nach Begründung der Geschäftsbeziehung in einem maschinellen Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern zu erfragen. In der Anfrage dürfen nur die in § 139b Absatz 3 genannten Daten der betroffenen Person angegeben werden. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt dem Kreditinstitut die Identifikationsnummer der betroffenen Person mit, sofern die übermittelten Daten mit den bei ihm nach § 139b Absatz 3 gespeicherten Daten übereinstimmen.

Der von dir genannte Anwendungserlass widerspricht den Vorgaben der AO. Ob das jetzt so gemacht wurde, weil sich die Bank die Daten eh holen kann, ohne Mitwirkung des Betreuers, mag ich nicht beurteilen. Aber ich vermute, dass der Abruf der ID bei der Bank systemseitig automatisch erfolgt, wenn sie nicht fristgemäß vorliegt.

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Joka870 
Fragesteller
 19.06.2022, 12:21

Würde es gehen, wenn ich für meinen Vater hier in Deutschland eine Steuer-ID beantrage? Ist sowas überhaupt möglich?

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Was sagt sie denn, warum sie diese braucht? Kann es sein, dass sie damit nur sicherstellen will, dass das Einverständniss beider Erziehungsberechtigter vorliegt?

Joka870 
Fragesteller
 19.06.2022, 12:18

Nein, es ist klar, dass mein Vater einverstanden ist. Es gab davor Kontakt:)

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