Darf mir jemand regelmäßig 7000€ überweisen?
Hallo. Ich bin 18 und habe eine Art suggar daddy aber nicht im herkömmlichen Sinne. Er will keine nudes oder irgendwas der Art er will einfach nur reden, eine Bezugsperson etc. Dafür will er mir wöchentlich 7000€ überweisen aber dafür muss ich dann Steuern zahlen oder ? Wie höch könnten die Steuern dann sein?
4 Antworten
Das sind Schenkungen, Du kannst dann jährlich Schenkungssteuererklärungen abgeben. Die erste 20.000,- (alles 10 Jahre) sind frei. der Rest kostet 30 % Schenkungssteuer.
In Frage kommen verschiedene Arten der Besteuerung:
- Als Unterstützung einer bedürftigen Person dürfte man aufgrund der Höhe des Betrags nicht ausgehen können. Damit ist eine begünstigte Unterstützung nach §33a Abs. 1 EStG i.V.m. §22 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht relevant.
- Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei. Die Höhe solcher Geschenke muss in einer sinnvollen Relation zum Einkommen/Vermögen des Schenkenden stehen. Bei dem genannten Betrag und aufgrund des regelmäßigen Wiederkehrens ohne spezifischen Anlass dürfte dies ebenso auszuschließen sein.
- Eine nichtselbständige Arbeit ist auszuschließen, da es keinen Arbeitsvertrag und keine Leistungsverpflichtungen gibt.
Betrachtet man die Beträge als periodische Schenkungen, so ist zu beachten, dass diese unter Nichtverwandten nur bis 20.000 EUR pro 10 Jahre steuerfrei sind. Danach fällt Schenkungssteuer an. Über 520 Wochen jeweils 7.000 EUR wären es 3,64 Mio EUR, d.h. das ist bei Steuerklasse III (für Schenkungen) ein Satz von 30%. Es verbleiben also in 10 Jahren netto grob 2,5 Mio EUR bei Dir bzw. ca. 250.000 EUR pro Jahr an Nettoeinkommen.
Es gibt Gestaltungsoptionen, dies zu optimieren. Beispielsweise könnte eine Wohnung mietfrei überlassen werden. Anlassbezogene Gelegenheitsgeschenke könnten gegeben werden. Der effektive Schenkungsbetrag (der zu versteuern ist) könnte somit gemindert werden.
Hast Du mehr als eine "unterstützende" Person, die regelmäßig entsprechende Beträge zahlt, oder wechselne Personen, die Schenkungen vornehmen, so könnte man allerdings eine gewerbliche Vorgehensweise unterstellen. In diesem Fall würden die Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen.
Warum sollte er das nicht dürfen?
Entweder ist das eine Schenkung - dann fällt Schenkungsteuer ab der dritten Woche an (weil da der Freibetrag von 20.000 € überschritten wird).
Oder es sind gewerbliche Einkünfte - dann fällt Einkommensteuer an.
Unabhängig von der steuerlichen Frage: sei vorsichtig. Normalerweise erhält man nicht so viel Geld für nur "reden".