Auszahlung an Schwester steuerfrei?

3 Antworten

Da ihr ja eh einen Notar benötigt, solltet ihr alle zusammen dort dann auch die vorweggenommene Erbfolge regeln.

Macht ihr alles richtig, fallen keine Steuern an, sofern ihr euch im Rahmen der Freibeträge bewegt.

"Die vorweggenommene Erbfolge ist einRechtsgeschäft unter Lebenden, meist in Form einer zumindest teilweise unentgeltlichen Schenkung, bei der ein späterer Erblasser einem oder mehreren potentiellen Erben bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zuwendet. Die vorweggenommene Erbfolge vermeidet die Formvorschriften des Testaments, der Vermögensübergang findet – anders als beim Erbvertrag – nicht erst im Erbfall statt und der Verfügende kann sich gewisse Gegenleistungen für seine Zuwendung ausbedingen, die ihm noch zu Lebzeiten zugutekommen wie das lebenslange Nutzungsrecht an einer übertragenen Immobilie, eine laufende Rentenzahlung zur Sicherung seines Lebensstandards oder eine Pflegeverpflichtung. Außerdem kann die vorweggenommene Erbfolge steuerlich vorteilhaft sein"

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

Das kommt auf den Wert des Hauses an, und den Wert des kapitalisierten Wohnrechts, somit also auch abhängig vom Alter der Eltern. Kinder können bis zu 400.000€ steuerfrei von jedem Elternteil geschenkt bekommen innerhalb von 10 Jahren.

 ist das alles steuerfrei für meine Schwester und mich?

Nur wenn die Verträge klug abgefasst werden.

Wenn Deine Eltern Dir das Haus schenken und es mit einem Wohnrecht belastet ist, ist es vermutlich Schenkungssteuerfrei, aber das hängt von den Werte ab. Wäre es eine Villa im Wert von über 1 Mio. würde Schenkungssteuer mit Sicherheit anfallen.

Bei der Ausgleichszahlung an Deine Schwester wird es schon schwieriger, denn wenn Du Deiner Schwester über 20.000,- Euro zahlst, wäre es eine Schenkung und würde Schenkungssteuer kosten.

Es wäre besser, wenn Du Deinen Eltern nicht nur das Wohnrecht einräumst, sondern eine Zusatzzahlung leistest.

Das Geld können die Eltern dann, wegen des höheren Freibetrages von Kindern, Deiner Schwester schenken.

Geht zu einem Steuerberaterkollegen von mir, der sagt Euch genau, wie der Vertrag aussehen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung