Wie die Wertermittlung vom Airdrop für die Steuererklärung erfassen?

Hallo liebe Gemeinde,

wer das BMF kennt weiß wie unübersichtlich die Lage zum Thema Airdrop und staking ist. Ein endgültiges Schreiben soll angeblich dieses Jahr nun kommen.

Ich habe im letzten Dezember einen Airdrop an $VPAD erhalten. Nun ist mein Problem, dass ich nicht weiß, ob der Airdrop Steuerfrei ist oder nicht.

Die Höhe der Tokenmenge beim Airdrop ist von der Aktivität auf social Media abhängig gewesen. Hier stellt sich die Frage ob Anschaffungskosten bestanden oder nicht. Da wir aktiv seien sollten war dies doch nicht unentgeltlich oder irr ich mich? Viele aus der Community sind nämlich der Meinung das der Airdrop Steuerfrei ist.

Und FALLS der Airdrop Steuerpflichtig ist, wie sieht die Gewinnermittlung aus. Laut BMF soll man den Kurspreis zum "Zeitpunkt der Verteilung" angeben. Das Problem hierbei ist, dass am 20.12 die Menge die man erhält auf dem Dashboard zunächst zu sehen war man aber noch nicht auf seine Wallet übertragen konnte. Dabei gab es noch keine Exchange mit einem Preis. Es war lediglich bekannt, dass der Startpreis 0,04$ beträgt.

Am 22.12 war der Token auf exchanges erhältlich und sofort bei ca. 1-5 $... gleichzeitig konnte man seinen Airdrop auf seine Wallet übertragen.

Ich habe den Token erst eine Woche Später auf meine Wallet übertragen, da war der Token bei 1$.

Hier gibt es nun die Problematik mit der Definition. Ist mit dem Zeitpunkt der Verteilung der Tag gemeint an dem die Tokens auf meinem Dashboard zu SEHEN waren und ich sie verbindlich erhalten werde bzw. sie indirekt in meinem Besitz lagen aber noch nicht übertragbar waren. Oder der als ich die Tokens auf meine Wallet übertragen habe. Reminder: Bei Aktienerben zählt für die Erbschaftssteuer der Kurs am Tag des todes des Erlassers auch wenn man zu dem Zeitpunkt keinen Zugriff auf die Aktien hat.

Und noch ein kleiner Hinweis falls es relevant ist für meinen Fall: Bin seit 07/21 Einzelunternehmer(Kleinunternehmer§19) aber mit minimalen Profiten (vor dem Airdrop).

Danke für die die sich Mühe machen Übersicht in diesem Komplizierten Fall zu schaffen :)

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, cryptowährung, Kryptowährung
Privatleasing gewerblich nutzen?

Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.

Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.

Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.

Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.

Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.

Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?

Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?

Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..

Steuern, Einzelunternehmen
Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit

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