Welche Geldanlagen von Angehörigen kann das Sozialamt im Pflegefall einfordern?

Hallo liebe Community,

folgenden Fall möchte ich schildern:

Meine Oma hat fortgeschrittene Altersdemenz und wird bald in ein Pflegeheim müssen. Sie hat eine Rente von ca. 1800 € und Ersparnisse in Höhe von 15.000 €, d.h. sie wird natürlich zunächst selbst für die Kosten aufkommen können. Allerdings sind Pflegeheime teuer und wir gehen davon aus, dass das Geld nicht allzu lange reichen wird. Wenn es soweit ist, wollen wir Unterstützung beim Sozialamt beantragen. 

Meine Oma hat keinen Ehepartner mehr und nur eine Tochter (meine Mutter), welche ein Jahresbruttoeinkommen von weit unter 100.000 € hat. Dennoch gibt es da wahrscheinlich was zu holen, nur sind wir uns nicht so sicher was genau vom Amt eingefordert werden kann.

(1) Meine Mutter hat sich vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie hat es von ihren eigenen Ersparnissen gekauft und auch den noch laufenden Kredit (monatl. 400 €) zahlt sie aus eigener Tasche. Meine Oma hat sich also finanziell nicht daran beteiligt. Kann das Amt trotzdem das Haus einfordern? Es soll eigentlich die Altersabsicherung meiner Mutter sein. Sie ist schwerbehindert und wird selbst nicht ums Pflegeheim herumkommen. Eigentlich würde sich das Amt ja selbst ins Bein schießen, wenn man meiner Mutter die eigene Absicherung wegnimmt. Kann es trotzdem sein, dass meine Mutter das Haus aufgeben muss? Wenn ja, wie kann sie sich davor schützen?

(2) Als ich (Enkelin) 5 Jahre alt war (Jahrgang 97) hat meine Oma für mich einen Bausparer abgeschlossen. In diesen hat sie gut 18 Jahre monatlich eingezahlt. Auszahlen lassen habe ich mir die knapp 8.000 € erst vor kurzer Zeit. Ich weiß, dass Schenkungen bis zu 10 Jahren rückwirkend eingefordert werden können, aber der Bausparer fällt ja zum Teil außerhalb dieses Zeitraums. Oder zählt hier nur der Zeitpukt der Auszahlung? Ich habe schon viel gelesen zu Sparbüchern von Enkeln, die vom Amt eingefordert wurden, aber wie sieht es mit Bausparern aus? Gelten diese grundsätzlich als Schenkung?

(3) Je mehr die Demenz ihren Lauf nimmt, umso häufiger holt meine Oma Geld von der Bank ab. Dabei handelt es sich oft um mehrere Hundert € pro Woche, denn sie kann sich nicht daran erinnern. Das Geld ist immer in bar; Überweisungen kann sie schon lange nicht mehr machen, da sie nicht mit den Automaten zurechtkommt. Sie verstaut das Geld entweder bei sich zu Hause oder schiebt es meiner Mutter und mir in die Tasche. Auch wenn wir beharren, dass sie es lieber selbst behalten soll, hat sich mitlerweile eine beachtliche Barsume angesammelt. Können solche Schenkungen auch rückwirkend eingefordert werden? Denn solange es nicht auf einem anderen Konto auftaucht, könnte meine Oma das Geld ja theoretisch einfach ausgegeben haben.  

Das war jetzt recht lange aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke schonmal für die Unterstützung!

Pflegekosten, Angehörige, Sozialamt
Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

Pflegekosten, sozialhilfe, unterhalt, WOHNRECHT, Eltern-Unterhalt
Pflegeheim Österreich,sozialhilfe?

Hallo, vielleicht jat ja jemand auch für Österreich Ahnung.. Mein Opa um.den ich mich seit Jahren kümmere hat nun für 29.12. Spontan einen Platz Im Heim bekommen. Er hat zur Zeit Pflegestufe 2 und ich habe den Antrag zur Erhöhung bereits eingereicht. Er ist dement und kann seinen Alltag ohne mich nicht mehr meistern..

Er braucht in der Früh, zu Mittag unf Abends jemanden, man muss ihn an seine Medikamente erinnern bzw kontrollieren, oft weiss er nicht mehr was jetzt gerade los is und was er zu tun hat.. Er ist in letzter Zeit oft gestürzt, weil er immer wieder Blutdruckkrisen hat.. Man sollte ihm jeden Tag mehrmals Blutdruck messen.. die Hauskrabnenpflege hat keine Kapazitäten.. Wir haben vom der Psychiaterin auch ein Pflegegutachten, dass er Stufe 4 bekommen sollte. Ich vermute aber dass er nur Stufe 3 bekommen wird.. Es wären dann 1500€ über, die ich nicht decken kann unf ich darf auch nicht auf sein Vermögen zugreifen.. das wäre in kurzer Zeit weg (Österreich pflegeregress)

Weiss jemand ob die Sozialhilfe wirklich bei Pflegestuge3 nichts beisteuern? Er kann nicht mehr alleine wohnen. Ich habe selbst 2 kleine Kinder, habe eine Firma und baue nebenbei noch ein Haus und versorgen meinen Opa.. ich kann fie Betreuung die er braucht nicht mehr leisten.. 24h Pflege kommt nicht in Frahe, da er im Seniorenwohnhaus wohnt und da gibt rs keine Zimmer für die 24h Kraft 🤷‍♀️

Vll hab ich ja Glück und jemand kennt sich aus, der Umzug ist schon am Donnerstag geplant und ich bin gerade sehr verunsichert 🥺

Vielen Dank!!

Pflegegeld, Pflegeheim, Pflegekosten