Kapitalertragssteuer für Aktien von Steuerausländern bei Rückzug: Verlusttopf und Kaufzeitpunkt

Ich habe derzeit ein Depot bei einer deutschen Bank und werde aufgrund meines Wohnsitzes als Steuerauslaender (nicht EU-Land) gefuehrt.

Meines Wissens wird von meiner deutschen Bank kein Verlusttopf fuer mich gefuehrt und ich muss derzeit keine Kapitalertragssteuer bei Verkauf von Aktien in Deutschland abfuehren.

Meine Aktien habe ich durchweg nach 2009 und waehrend meinem Aufenthalt im Ausland erworben. Einige Werte haben sich postiv entwickelt, andere eben nicht (wie das halt so ist...)

Meine Frage bezieht sich nun auf einen Rueckzug nach Deutschland.

Angenommen ich wuerde am 1. April 2014 nach Deutschland zurueckziehen und diese Wohnsitzaenderung der Bank melden. Wie werden dann Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkaeufen im Jahr 2014 behandelt?

Muss ich Kapitalertragssteuer auf den kompletten Kursgewinn bei der Veraeusserung zahlen, oder nur auf den Gewinn seit Jahresanfang 2014 (oder Zeitpunkt des Umzugs, 1.4.)?

Wie sieht das mit Verlusttoepfen aus? Landen die gesamten Kursverluste seit erstmaligem Kauf der Werte im Verlusttopf, oder nur Verluste die seit Jahresanfang/Umzugszeitpunkt angefallen sind?

Empfiehlt es sich in so einer Situation Aktien die stark gestiegen sind noch 2013 zu verkaufen (und dann gleich wieder neuzuerwerben) und Aktien die gefallen sind bis 2014 zu behalten um Verluste anrechenn zu koennen?

Aktien, Kapitalertragssteuer

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