Hallo,
ich habe heute für meine Mutter (78J. Pflegestufe 3, Alzheimer und unter gerichtlicher Betreuung, Betreuer bin ich und für finanzielle Angelegenheiten hat sie seit 2007 einen Ergänzungsbetreuer) Steuerbescheide für 2005-2010 erhalten. Gesamtzahllast über 4.000 Euro zahlbar bis 27.12.2012 inkl. Zinsen.
Die Bescheide wurden geschätzt, da nie eine Erklärung abgegeben wurde. Zu meiner Schande muß ich gestehen, mal irgendwann eine Aufforderung bekommen zu haben, die Renten anzugeben, da aber nie eine Steuererklärung zuvor gemacht wurde, diese auch nicht ernst genommen habe.
Meine Mutter hat eine gute Altersrente und zudem erhält sie Witwenrente, jedoch bezahlt sie mir davon ein monatliches Gehalt als Pflegeleistung (Pflegevertrag geschlossen durch den Ergänzungsbetreuer).
Ich habe in der Schätzung gesehen, daß nur der minimale Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen angesetzt wurden. Von Pflegekosten die ja nicht unerheblich sind wie z.B. mein Gehalt keine Spur...klar, woher wollen sie das auch wissen.
Der Ergänzungsbetreuer ist natürlich schwer begeistert und will sofort Einspruch einlegen, jedoch ergibt sich die Frage wer zahlt nun den STeuerberater, der diesen geschätzten Bescheid schnell korrigiert und zudem, es bliebe wohl eh eine Zahllast die derzeit nicht bezahlt werden kann. Das Vermögen meiner Mutter ist gleich Null, ihre monatliche Rente wird sofort an meine Gehaltszahlung und die jeweiligen Sozialabgaben verbraucht.
Was macht das Finanzamt wenn keine Zahlung möglich ist? Pfändet sie ihr Konto? Somit wären keine Gehaltszahlungen an mich mehr möglich.
Wie am besten vorgehen? Bin für jeden Rat dankbar.
Danke C.D.