Hallo,

den Mehraufwand kann er tatsächlich in Rechnung stellen. Sofern er diesen genau belegen kann und nichts anderes eindeutig und nachweisbar vereinbart wurde.
Wenn der Vermieter Dir einige (2-3) Termine zu den normalen Zeiten anbietet und Du es nicht ermöglichen kannst einen davon wahrzunehmen kann der Vermieter höhere Kosten für Wochenend- oder Abendzuschläge und evtl. zusätzliche Anfahrten weiterbelasten.

Etwas anderes hättest Du im Mietvertrag schriftlich vereinbaren müssen. Der mündliche Hinweis auf längere Abwesenheitszeiten reicht nicht aus. Die Vorteile aus der längeren Abwesenheit wäre Dein Argument bei der Verhandlung gewesen. Jetzt hat der Vermieter bemerkt, dass die Nachteile überwiegen.

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Hallo,

es gibt noch einige wenige Firmen die externe Personalleistungen und ähnliches mit Schecks bezahlen statt zu überweisen. Das hat teilweise mit etwas unflexiblen Systemen zu tun.

Das steht dann auch oft in den Auftragsbedingungen, die Du mit dem Auftrag akzeptiert hast. Schau mal nach, wenn es drin steht kannst Du kaum noch was machen. Wenn nicht, kannst Du wahrscheinlich auch wenig ausrichten. Dann wartest Du ewig bis die Dich als Lieferant angelegt haben, solange geht keine Überweisung. Dann muss noch das Zahlungsziel angepasst werden usw. Per Einreichung des Schecks kommst Du sicher schneller an Dein Geld.

Ansonsten wirf den Scheck in den Briefkasten, eine passendes Formular sollte die Bank per Internet anbieten oder auf tel. Anfrage zu Verfügung stellen. Frage auch gleich nach welche Gebühren Deine Bank für eine Scheck-Einreichung nimmt. Die Banken mögen Schecks nicht mehr und nehmen deshalb teilweise horrende Gebühren dafür. Gleich bei der nächsten Abrechnung mit aufführen. (Es sein denn es steht in den Auftragsbedingungen...)

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Hi,

da die Zinsen (für die Banken) derzeit sehr niedrig sind kann sich das für die Porschebank bzw. den VW-Konzern schon noch rechnen.

Wenn nicht, dann rechnet es sich unter Umständen für den Händler. Bekommt der zur Zeit höhere Bonis für die Vermittlung von Kreditverträgen, wird er diese ziehen wollen. Das Gesamtergebnis für den Konzern ist dem Händler erst einmal egal. In der Kombination von Listenpreis, Rabatten, Zielvorgaben, Händler-Bonis, Verkäufer-Provisionen, Promotions, Werbekostenzuschüssen, etc. wird der Händler exakt die Version wählen und Ihnen anbieten die ihm selbst das bestmögliche Ergebnis bringt. Sollte diese Variante zufällig auch die für Sie die günstigste Variante sein, dann schlagen Sie zu.

Versuchen Sie nicht das System dahinter zu verstehen, das verstehen auch die die es geschaffen haben auch nicht mehr.

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Hallo,

das ist doch eine sehr spezielle und noch dazu länderübergreifende Thematik. Eine Beratung durch einen Spezialisten ist meines Erachtens unabdingbar. Am sinnvollsten erscheint mir bei der Anwaltskammer Bayern anzufragen welche Rechtsanwälte dafür in Frage kommen und dann einen grenznahen davon aussuchen.

Ein Anfrage an die DRV könnte auch helfen, ich bezweifle jedoch das eine solche zeitnah beantwortet wird.

Alles Gute!

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Hallo,

beim Verkauf von Privat an Privat trägt der Empfänger das Transportrisiko. Als Verkäufer musst Du nur nachweisen, dass die Waren einem Transportunternehmen übergeben wurde. Zum Beispiel durch Portoquittung und Zeugen.

Du musst somit nicht versichert versenden, es sei denn dies wurde beim Verkauf expizit so vereinbart. (z.Bsp. durch Auswahl der Versandart in der e-bucht, oder ähnl.)

Empfehlenswert kann es trotzdem sein. Zum Beispiel bei hohem Warenwert, Auktionshauskunden mit wenigen oder negativen Bewertungen und in manchen Warengruppen mit "heikler" Kundschaft.

Wir haben (als Händler) sehr viele Päckchen, Briefe und andere unversicherte Sendungen verschickt und dabei nur wenige Probleme gehabt. Einige Warensendungen sind unterwegs verschwunden, ein Päckchen hat die Sortieranlage wohl geschreddert. Ganz ausschließen lässt sich ein Verlust nie. Auch bei Post, DHL, Hermes & Co arbeiten Menschen und die machen manchmal Fehler und auch die eingesetzten Maschinen sind nicht fehlerfrei.

Deshalb versenden wir alles was über 50 Euro kostet grundsätzlich nur versichert! Warenbrief kommt nur für Waren die weniger als 5 Euro wert sind in Frage. Dazwischen (von 5 bis 50 Euro) darf es auch mal ein Postbrief (Maxibrief) oder DHL-Päckchen sein.
Bevorzugte Versandart ist aber immer ein versichertes Hermes Paket bzw. Päckchen oder DHL Paket. (Je nach Größe und Gewicht die preiswertere Variante)

MfG

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Hallo,

ja das geht so.

  1. Schreiben Sie ein Buch mit dem Titel "Schufa Einträge löschen" oder so ähnl. (Den Inhalt können Sie von einer der reichlich vorhanden Bauernfänger-Seiten runterladen und dann mit den Hifeseiten der Schufa und einiger Verbraucherzentrale Seiten gut mischen. Nicht vergessen einen wesentlichen Hinweis anzubringen den Sie auch so oder so ähnlich auf jeder Werbung für diese Bücher finden : "Achtung, das Buch bietet keine Garantie dafür, dass die Einträge tatsächlich gelöscht werden können. Denn jeder Fall ist anders gelagert"

  2. Verkaufen Sie das Buch tausendfach

  3. Zahlen Sie alle Kredite etc. mit dem Verkaufserlös und schon sind sie alle negative Einträge los.

Nein, im Ernst diese Bücher sind nicht einen einzigen cent Wert. Es handelt sich immer nur um eine Ansammlung von Binsenweisheiten, wie diese: "Ca. 50% der Schufa Einträge sind falsch, wir (Das gekaufte Buch) zeigen Ihnen wie sie diese löschen lassen" Nur dafür brauche ich kein Buch, das erfahre ich bei der Verbraucherschutzzentrale und im Netz ganz umsonst. Und um zu wissen das falsche Einträge gelöscht werden müssen, braucht man in der Regel auch kein Buch.

MfG

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Am Besten Du wendest Dich mit allen Angaben an das Büro Grüne Karte. http://www.gruene-karte.de/

Dort gibt es die Möglchikeit der Schadensmeldung und Unterstützung bei der Schadensregulierung.

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Hi, wenn der Kurs für das berufliche Fortkommen oder den Erhalt des Arbeitsplatzes geeignet ist, dann ja. Ob dazu rhetorische oder andere Fähigkeiten notwendig sind bleibt der Entscheidung des AN und seiner Lebensplanung überlassen. Eine Fortbildung muss nicht unbedingt zu dem momentan ausgeübten Beruf oder Tätigkeit passen, sondern kann auch zur Vorbereitung auf geplante oder angedachte Veränderungen dienen.

Der Kurs darf aber nicht überwiegen der Freizeitgestaltung bzw. dem privaten Bereich des AN zu zuordnen sein.

Z.Bsp. Kursname: Rhetorik für Vereinsvorstände - Nein Rhetorik im Team - Ja

Mfg

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Hi,

zur Verjährung wurde ja schon einiges geschrieben. Eine andere Frage ist nur, was ist mit der Versicherung nach den genannten Terminen? Ist diese beendet bzw. gekündigt oder kommen da noch wesentlich mehr Nachforderungen?

Die jetzt per Mahnbescheid geforderten Beiträge wurden evtl. nur deshalb jetzt auf diesem Wege angemahnt um die Verjährung zu hemmen.

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Küchenaufbau incl. Elektro-und Wasseranschluß, wann gilt der Vertrag als erfüllt

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Wir haben uns eine hochwertige Ausstellungsküche bei einer Möbelkette gekauft. Uns wurde eine Spetition zum Aufbau empfohlen, mit welcher wir dann auch einen Vertrag zum Aufbau, incl. Elektro- und Wasseranschluß abgeschlossen haben.

Nun wurde die Küche aufgebaut (Abbau und verpacken erfolgte durchs Möbelhaus, da Ausstellungsküche). Die Übergage vom Monteur wurde hoppla hopp durchgeführt, er hatte wohl schon feierabend. Ich mußte Ihn nochmal zurückholen, weil mir dann gleich aufgefallen war, dass die Inselhaube(von beiden Seietn bedienbar, aber mit einer Glasplatte , die man bei Kochen als Spritzschutz runter lassen kann) verkehrt herum montiert wurde. Dies hatte er dann noch schnell geändert. Er wußte davon nichts, das die haube solche raffinessen besitzt :-((. Bei der Übergabe wurde schriftlich festgehalten, dass die Spülamatur nicht fertig montiert werden kann, da Teile fehlen, die erst bestellt werden müssen. Jetzt wird es spannend. Die Teile haben wir uns direkt liefern lassen, mußten wir aber beim Möbelhaus nachfassen, wo sie bleiben, der Küchenbauer hat es erst über 1 Woche später nach Küchenaufbau gemeldet. So die Teile waren dann da. darauf hin habe ich den Küchenbauer angerufen, wann er denn die Arbeit vollendet. Ja wenn wir für die Anfahrt und die Montage bezahlen kommt er und baut sie ein.ich war sprachlos.... Zum ganzen Ärger kam noch dazu. dass die Inselhaube so falsch montiert war (Haben wir nach der Drehung festgestellt) das man die letzten beiden Kochfelder nicht nutzen konnte. Da wurde uns der Monteur nochmal geschickt und hat es in Ordnung gebracht ( immer noch nicht ganz perfekt, aber wir haben es dann so gelassen, da die Maler die Deckefertig machen wollten). Zum diesem zeitpunkt waren wir aber noch nicht im Besitz der Ersatzteile für die Spülamatur. Gerade heute habe ich wieder mit dem Chef vom küchenaufbau/Spetition gesprochen und er besteht weiterhin auf dem Standpunkt, er montiert uns die Amatur nur, wenn wir seine An und Abfahrtskosten + Monteurstd. bezahlen. ich habe ihn auf den Vertrag aufmerksam gemacht, wo drin steht, das Elektro- und Wasseraschluß montiert wird, und wir den Wasseranschluß als nicht erfüllt ansehen, lässt er nicht gelten. Wir hätten ja einen Vertrag mit Ihm gemacht und beim Möbelhaus eine Ausstellungsküche gekauft und wenn da Teile feheln und er dadurch die Küche nicht vollständig aufbauen kann, kann er ja nichts dafür. Das Möbelhaus hat uns hier wirklich sehr unterstützt um das fehlende teil zu organisieren und ist nicht gerade begeistert, wie sich der Küchenaufbauer verhält. Frage: Können wir das Nichterfüllen des Wasseranschlußes von der Rechnung abziehen? Ein weiteres Bestehen auf Erfüllung des Vertrages lehnt er ja ab und kostet uns auch ziemlich viel nerven, diese endlosen Diskussionen zu führen. ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, mich macht der ganze umstand schon recht zornig...SERVICE am KUNDEN sehe ich mit anderen Augen. danke schon mal

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Hi,

so wie ich verstanden habe kann der Spediteur wirklich nichts dafür, dass diese Teile fehlten. Somit hat er auch keinen Auftrag für eine zweiten Anfahrt / Montage.

Bestandteil des Auftrags war das einzubauen was er vom Möbelhaus bekommen hat und nicht mehr. Ich kann den Spediteur gut verstehen, wenn die Lieferung nicht komplett war ist das Verschulden des Möbelhauses und nicht des Spediteurs. Der kann nicht mehr transportieren und Aufbauen wie ihm übergeben wurde.
Das mit dem falschen Einbau der Haube mag ärgerlich sein, hat aber mit dem Wasseranschluss nichts zu tun.
Wenn der Vertrag nicht pauschal alle Leistungselemente aufgeführt sind (inkl. der Anfahrten) sehe ich wenig Chancen.

Wie lautet den die Rechnung? Basiert sie auf einem Festpreis oder ist nach geleisteten Stunden abgerechnet?

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HI,

ebay Accounts mit 10-15 Artikel pro Monat und dies regelmäßig über mehrere Monate hinweg, sind auf jeden Fall bei der Steuerfahndung auf dem Radarschirm. Je nach Verkaufspreis und Warenart kann gewerbliches Handeln (Gewinnerzielungsabsicht) unterstellt werden. Dann gelten natürlich auch alle Pflichten des gewerblichen Handelns inkl. Rückgaberecht und Gewährleistung.

Ist es jedoch wirklich rein privater Verkauf von eigenen, zBsp. selbst über einen gewissen Zeitraum genutzten Artikeln, besteht kein Recht auf Rückgabe. Wenn der vorhanden Fehler eindeutig beschrieben war, kann in dem Fall de Käufer die Ware nicht zurückgeben.

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Hallo,

ob AGB notwendig sind oder nicht hängt sehr davon ab was man machen will.

Bei den meisten Geschäften direkt mit Endkunden (Verbrauchern) sind AGB nicht notwendig, das BGB regelt schon genug. Ausnahmen gibt es jedoch, z.Bsp. in verschiedenen Branchen kann es ratsam sein oder wenn man bestimmte Zahlungsarten anbietet.

Wenn man AGB braucht sollten die immer von einem Fachanwalt erstellt oder geprüft sein. Fehler in den AGB können zu teuren Abmahnungen führen, evtl. gar für den Anbieter durch falsche Formulierungen negative Auswirkungen haben oder einfach nur komplett ungültig sein.

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Hi,

nun das kommt auf recht viele verschiedene Umstände an. Am Anfang steht ein Businessplan mit Finanzierungskonzept. Je nach dem wie überzeugen der Plan ist desto höher wird der Kreditrahmen sein. Der kann sich von von 10% bis 100% des benötigten Investitionsvolumen richten. Für ein größeres Projekt wirst Du aber selten 100% aus einer einzigen Quelle finanzieren können. Eine Eigenkapitalquote von 20%-30% wirst Du schon mitbringen müssen. Die Kreditsumme in Euro kann man nicht definieren, eine Baufirma die einen Staudamm baut bekommt evt. viele Millionen, sofern die Rückzahlung sicher ist. (D.H der Auftraggeber der Baufirma solvent, eine Ausfallbürgschaft vorliegt und die Pläne realistisch) Eine Autowerkstatt die sich einen Prüfstand für 2000Euro kaufen will bekommt maximal auch nur 2000 Euro dafür.

Du musst schon den benötigten Betrag selbst definieren und dann die Bank von Deiner Idee überzeugen.

Viel Erfolg bei Eurem Projekt!

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Hi, ich rate mal, es war eine Elektroheizung (Heizlüfter o.ähnl.) Stand die direkt an dem Sofa kann das durchaus die Brandursache sein.

Das kann auch als fahrlässig bis grob fahrlässig angesehen werden. Lief das Ding unbeaufsichtigt kann es auch als fahrlässig gewertet werden, wenn das Ding eine Defekt hatte.
Entscheidend ist aber zuerst mal die offizielle Feststellung der Brandursache durch die Kripo. Und was soll sie alles zahlen?

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Hi,

Du kannst zwar gemäß § 8 TzBfG eine Teilzeitstelle fordern, jedenfalls sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind. Eine Garantie von der Teilzeit dann wieder in Vollzeit zu wechseln gibt es meines Wissens aber nicht. Falls möglich solltest Du rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber reden und evtt. eine individuelle Regelung aushandeln.

Mfg

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Dazu müsste man etwas mehr wissen.

Wie lange ist die Scheibe schon drin. bzw. wann und durch wen wurde sie eingebaut? Wurde kurz vorher die Dusche benutzt? Wurde die Scheibe korrekt eingebaut?

Es muss durchaus kein Wunder sein, denn bei falschem Einbau können sich durchaus Spannungsrisse ergeben. Das kann auch passieren wenn der Untergrund (Duchwanne, etc.) falsch montiert ist und sich z.Bsp. setzt. Das kann dann aber nur ein Gutachter klären. Der kann auch feststellen ob es ein Spannungsriss ist oder durch eine Beschädigung (Stoß, Schlag) verursacht wurde.

Je nach Einbaudatum könnt der Vermieter die Handwerker noch in die Pflicht nehmen.

MfG

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Hallo,

eine Überweisung kann man nicht so einfach zurücknehmen. Das geht bei einer Lastschrift aber nicht bei einer Überweisung. Wenn ich etwas bestelle und meine Lebensgefährtin zahlt steht auch immer ein anderer Kontoinhaber auf der Überweisung. Da mittlerweile viele Paare nicht verheiratet sind und auch dann nicht immer den gleichen Familiennamen tragen komm das relativ häufig vor.

Mfg

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Rentennachversteuerung, nicht zahlbar...Hilfe!!

Hallo,

ich habe heute für meine Mutter (78J. Pflegestufe 3, Alzheimer und unter gerichtlicher Betreuung, Betreuer bin ich und für finanzielle Angelegenheiten hat sie seit 2007 einen Ergänzungsbetreuer) Steuerbescheide für 2005-2010 erhalten. Gesamtzahllast über 4.000 Euro zahlbar bis 27.12.2012 inkl. Zinsen.

Die Bescheide wurden geschätzt, da nie eine Erklärung abgegeben wurde. Zu meiner Schande muß ich gestehen, mal irgendwann eine Aufforderung bekommen zu haben, die Renten anzugeben, da aber nie eine Steuererklärung zuvor gemacht wurde, diese auch nicht ernst genommen habe.

Meine Mutter hat eine gute Altersrente und zudem erhält sie Witwenrente, jedoch bezahlt sie mir davon ein monatliches Gehalt als Pflegeleistung (Pflegevertrag geschlossen durch den Ergänzungsbetreuer).

Ich habe in der Schätzung gesehen, daß nur der minimale Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen angesetzt wurden. Von Pflegekosten die ja nicht unerheblich sind wie z.B. mein Gehalt keine Spur...klar, woher wollen sie das auch wissen.

Der Ergänzungsbetreuer ist natürlich schwer begeistert und will sofort Einspruch einlegen, jedoch ergibt sich die Frage wer zahlt nun den STeuerberater, der diesen geschätzten Bescheid schnell korrigiert und zudem, es bliebe wohl eh eine Zahllast die derzeit nicht bezahlt werden kann. Das Vermögen meiner Mutter ist gleich Null, ihre monatliche Rente wird sofort an meine Gehaltszahlung und die jeweiligen Sozialabgaben verbraucht.

Was macht das Finanzamt wenn keine Zahlung möglich ist? Pfändet sie ihr Konto? Somit wären keine Gehaltszahlungen an mich mehr möglich.

Wie am besten vorgehen? Bin für jeden Rat dankbar.

Danke C.D.

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Hallo,

eine ehrliche Antwort auf die Frage,

jedoch ergibt sich die Frage wer zahlt nun den STeuerberater, der diesen geschätzten Bescheid schnell korrigiert

wäre "Der Trottel der die Aufforderung des FA nicht ernst genommen hat"

MfG

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Hi,

das sind aber jetzt sehr grundlegende Fragen. Ein Kleinunternehmen kann man nicht gründen, Du kannst höchstens von der Kleinunternehmerregelung bzgl. der Ust Gebrauch machen.

Deine Kalkulation kann Dir keine abnehmen, da nur Du Deine Kosten kennen musst. Wenn da steht exlcl. heißt das , dass die USt nicht enthalten ist und an der Kasse dazu kommt. 9€ + 19% kostet es Dich dann.

Ich denke ein Existenzgründerseminar wäre angebracht.

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